Swissgrid führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch. Sie können sich für dieses Programm seit dem 1. Mai 2008 anmelden. Dafür müssen Sie das offizielle Anmeldeformular bei uns einreichen.
Erstattet wird die Einspeisegebühr für Strom aus folgenden erneuerbaren Energien:
- Wasserkraft bis 10 Megawatt
- Photovoltaik
- Windenergie
- Geothermie
- Biomasse
Sie können folgende Anlagen für das Programm einreichen:
- Anlagen, die nach dem 1.1.2006 in Betrieb genommen wurden (Neuanlagen)
- Erweiterte Anlagen (Anlagen, die vergrössert wurden)
- Erneuerte Anlagen (Anlagen, die modernisiert wurden)
Die Bedingungen für erweiterte und erneuerte Anlagen sind in der Energieverordnung festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Beschreibungen und Hilfen zur Anmeldung bei den jeweiligen Energieträgern.
Das Anmeldeverfahren ist in drei Teile gegliedert:
- Anmeldung: Mit der Anmeldung wird geprüft, ob eine Anlage grundsätzlich durch die KEV gefördert werden kann.
- Meldung des Projektfortschritts: Sollten Sie für eine geplante Anlage von der Swissgrid einen positiven Bescheid erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist den Fortschritt des Projekts an uns melden. Hierfür verwenden Sie bitte das Formular Projektfortschrittsmeldung. Die Frist, in der Sie diese Meldung an uns schicken müssen, finden Sie in unserem Bescheid. Bitte achten Sie darauf, diese Frist einzuhalten! Denn wenn Sie diese Frist nicht einhalten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Förderung.Wir werden diese Förderung dann einem anderen Projekt zusprechen. Achtung: Sie müssen diese Meldung auch für bereits bestehende Anlagen einreichen! Wir müssen diese zusätzlichen Angaben aus der Meldung unbedingt im System aufnehmen. Nur dann kann Ihr Projekt gefördert werden.
- Meldung zur Inbetriebnahme: Nach der Projektfortschrittsmeldung muss der Antragsteller seine geplante Anlage innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist in Betrieb nehmen. Achten Sie darauf, dass die Inbetriebnahmemeldung innerhalb der festgesetzten Frist erfolgt. Ist dies nicht der Fall, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf Förderung. Die Förderung wird dann für ein anderes Projekt freigegeben. Achtung: Sie müssen diese Meldung auch für bereits bestehende Anlagen einreichen! Wir müssen diese zusätzlichen Angaben aus der Meldung unbedingt im System aufnehmen. Nur dann kann Ihr Projekt gefördert werden.
Auf den folgenden Seiten werden diese drei Anmeldeschritte genauer erläutert. Sie finden dort auch eine Auflistung der Fristen für die verschiedenen Technologien (Biomasse, Geothermie, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Wind). Als besonderer Service steht Ihnen auch ein Online-Tarifrechner zur Verfügung. Mit diesem Tarif-Rechner können Sie Ihren voraussichtlichen Vergütungssatz berechnen. Bitte beachten Sie aber: Die Angaben des Online-Tarifrechners sind ohne Gewähr und bieten keinen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid und die Höhe der Vergütung.
