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Mehrkostenfinanzierung (MKF) bis 31.12.2008
Funktionsweise
Das Prinzip der Mehrkostenfinanzierung (MKF) basiert auf einem Clearingprozess. Grundlage hierfür ist, dass den Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung durch die Einspeisung der unabhängigen Produzenten Mehrkosten entstehen. Diese entstandenen Mehrkosten werden einer unabhängigen Stelle gemeldet.
Die Mehrkosten setzen sich dabei zusammen aus:
- Mehrkosten der Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung
- Vollzugskosten der unabhängigen Stelle
Diese Kosten werden auf alle Netzbetreiberinnen verteilt, die in der Schweiz Energie an Endverbraucher liefern. Die Kosten werden dabei je nach Menge der an die Endverbraucher gelieferten Energie auf die Unternehmen verteilt.
Die Erstattung der Mehrkosten an die anspruchsberechtigten Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung erfolgt nach Eingang der Zahlungen durch die Netzbetreiberinnen.
Abbildung 1 beschreibt den Zusammenhang der einzelnen Prozesse, wobei die unabhängige Stelle nur von den umrahmten Prozessen betroffen ist.
Abbildung 1: Prozesse der Mehrkostenfinanzierung bis
31.12.2008
