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Mehrkostenfinanzierung (MKF) bis 31.12.2008

Funktionsweise

Das Prinzip der Mehrkostenfinanzierung (MKF) basiert auf einem Clearingprozess. Grundlage hierfür ist, dass den Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung durch die Einspeisung der unabhängigen Produzenten Mehrkosten entstehen. Diese entstandenen Mehrkosten werden einer unabhängigen Stelle gemeldet.

Die Mehrkosten setzen sich dabei zusammen aus:

  • Mehrkosten der Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung
  • Vollzugskosten der unabhängigen Stelle

Diese Kosten werden auf alle Netzbetreiberinnen verteilt, die in der Schweiz Energie an Endverbraucher liefern. Die Kosten werden dabei je nach Menge der an die Endverbraucher gelieferten Energie auf die Unternehmen verteilt.

Die Erstattung der Mehrkosten an die anspruchsberechtigten Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung erfolgt nach Eingang der Zahlungen durch die Netzbetreiberinnen.

Abbildung 1 beschreibt den Zusammenhang der einzelnen Prozesse, wobei die unabhängige Stelle nur von den umrahmten Prozessen betroffen ist.

Komplexe Graphik über den Prozess der Mehrkostenfinanzierung und das Zusammenspiel der verschiedenen Beteiligten. Beteiligt sind auf der Erstattungsseite die unabhängigen Produzenten, die Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung und die unabhängige Stelle. Auf der Gegenseite, der Überwälzungsseite, sind die unabhängige Stelle, die Netzbetreiberin und der Endverbraucher. 
Abbildung 1: Prozesse der Mehrkostenfinanzierung bis 31.12.2008