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Häufig gestellte Fragen (MKF)

Wird die Mehrkostenfinanzierung weitergeführt?

Ja, die Mehrkostenfinanzierung (MKF) wird weitergeführt, allerdings werden die Abwicklungsprozesse vereinfacht. Mehr dazu erfahren Sie unter Mehrkostenfinanzierung (MKF) ab 01.01.2009.

Für bestehende Verträge zwischen Netzbetreibern und unabhängigen Produzenten für die Abnahme von Elektrizität aus Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, gelten die Anschlussbedingungen nach Artikel 7 des Energiegesetzes in der Fassung vom 26. Juni 1998.

Diese gelten

  • für Wasserkraftwerke bis zum 31. Dezember 2035
  • für alle übrigen Anlagen bis zum 31. Dezember 2025

Ab dem 1. Januar 2009 müssen jedoch alle Anlagen, die von einer Förderung profitieren wollen, Herkunftsnachweise erfassen lassen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2009 auch für sämtliche Anlagen, die weiterhin von der Mehrkostenfinanzierung (MKF) profitieren wollen.

MKF-Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.06 oder mit erheblichen Erweiterungen oder Erneuerungen nach dem 01.01.06

Bis zum 31.12.2008 besteht für unabhängige Produzenten ein Anspruch auf Mehrkostenfinanzierung, wenn

  • die Anlage nach dem 01.01.2006 in Betrieb genommen wurde,
  • oder die Anlage nach dem 01.01.2006 erheblich erweitert oder erneuert wurde.

Ab dem 01.01.2009 erlischt für diese Produzenten der Anspruch auf die Mehrkostenfinanzierung. Jedoch besteht die Möglichkeit, sich für die kostendeckende Einspeisevergütung zu bewerben (Anmeldung seit dem 1. Mai 2008 hier möglich). Eine weitere Möglichkeit ist die freie Vermarktung des ökologischen Mehrwerts nach Art. 7b des Energiegesetzes (weitere Informationen dazu unter Herkunftsnachweise).

 

Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema MFK finden Sie hier.