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Kunden- und Informationszentrum
Anmeldung für Biomasse-Anlage
Die Anmeldung für die Einspeisevergütung erfolgt in drei einfachen Schritten.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu jedem dieser drei
Schritte.
Anmeldung
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Biomasse-Anlage für die Einspeisevergütung anzumelden:
- Benutzen Sie unser Online-Formular. Füllen Sie das Formular ganz einfach am Rechner aus und senden Sie es uns per Post zu.
- Sie können das Formular auch per Hand ausfüllen. Dazu müssen Sie das Formular nur speichern, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Achtung: Das Antragsformular muss bei beiden Möglichkeiten unterschrieben per Post an Swissgrid geschickt werden, da der Poststempel als Eingangsdatum gemäss der Energieverordnung benötigt wird.
Anmeldung mittels Online-Formular
- Füllen Sie das Online-Formular mit den erforderlichen Angaben aus. Die Daten werden übernommen und als PDF an Ihre E-Mail-Adresse geschickt.
- Drucken Sie dann das per E-Mail erhaltene PDF mit Ihren Anmeldedaten aus. Unterschreiben Sie das Dokument, tragen Sie Ort und Datum ein und senden Sie die Unterlagen per Post an Swissgrid. Die Adresse finden Sie auf der ersten Seite des PDFs. Der Versand per Post ist notwendig, da gemäss der Energieverordnung der Poststempel als Anmeldedatum gilt. (Art. 3g Abs.2 EnV)
- Sobald wir Ihren Antrag vorliegen haben und bearbeiten, erhalten Sie eine Mitteilung über den Status Ihrer Anmeldung.
Anmeldung mittels Papierformular
- Speichern Sie das Antragsformular von der Webseite oder
fordern Sie die Unterlagen beim Swissgrid Kunden- und
Informationszentrum an:
Telefon: 0848 - 014 014, Fax: 058 - 580 21 21, E-Mail: info@swissgrid.ch - Drucken Sie das Antragsformular aus.
- Füllen Sie alle Felder aus.
- Unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es per Post an Swissgrid.
Achtung: Bitte füllen Sie alle Felder in Blockschrift aus. Denken Sie bitte auch daran, Ort und Datum auf Ihrem Antrag einzutragen!
Download Papierformular (PDF / 59kB)
Nach Prüfung der Anmeldung durch Swissgrid erhalten Sie einen Bescheid. Darin teilen wir Ihnen mit,
- ob Ihr Projekt oder Ihre Anlage durch die KEV gefördert werden kann (positiver Bescheid).
- ob Ihre Anlage nicht gefördert werden kann (negativer Bescheid).
- ob Ihr Projekt oder Ihre Anlage gefördert werden kann, aber auf die Warteliste gesetzt wurde, falls zum Zeitpunkt des Antrags keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen (Wartelisten-Bescheid).
Positiver Bescheid: Falls Sie einen positiven Bescheid erhalten, werden Ihnen mit dem Bescheid weitere wichtige Informationen zugeschickt. Beispielsweise berechnen wir Ihnen den provisorischen Vergütungssatz für Ihre Anlage. In diesem Bescheid werden Ihnen auch die Fristen für die Einreichung der Meldungen zum Projektfortschritt und der Inbetriebnahme mitgeteilt. Diese Fristen müssen Sie für die Förderung unbedingt einhalten. Bitte achten Sie auf diese Informationen in Ihrem Bescheid!
Wartelisten-Bescheid: Falls Sie einen Wartelisten-Bescheid erhalten, bedeutet dies, dass Ihr Projekt bzw. Ihre Anlage gefördert werden kann. Der Wartelisten-Bescheid bedeutet, dass es im Moment keine Fördermittel mehr gibt und Ihr Projekt deshalb auf die Warteliste gesetzt wird. Sie erhalten im Wartelisten-Bescheid deshalb auch keine Termine für die Meldungen zum Projektfortschritt und der Inbetriebnahme. Sobald Ihr Projekt bzw. Ihre Anlage aufgrund von frei werdenden Fördermitteln für die KEV berücksichtigt werden kann, erhalten Sie automatisch einen positiven Bescheid von uns. In diesem Bescheid finden Sie dann alle wichtigen Informationen, wie im Punkt oben (positiver Bescheid) beschrieben.
Negativer Bescheid: Wurde Ihr Projekt bzw. Ihre Anlage aufgrund der Vorgaben der Energieverordnung als nicht förderwürdig eingestuft, erhalten Sie einen negativen Bescheid. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihr Projekt bzw. Ihre Anlage entsprechend den Anforderungen nachzubessern und neu anzumelden.
Projektfortschrittsmeldung
Innerhalb der beim positiven Bescheid angegebenen Frist (2 Jahre nach Ausstellungsdatum des Bescheids) müssen Sie bei Swissgrid die Projektfortschrittsmeldung einreichen.
Der Projektfortschrittsmeldung müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
- Baubewilligung
- Stellungnahme des Netzbetreibers
Bitte verwenden Sie für die Projektfortschrittsmeldung das nachstehende Formular.
Projektfortschrittsmeldung (PDF / 80kB)
Hinweis: Folgende Anlagen müssen vor Baubeginn vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI genehmigt werden:
- Einphasige Anlagen mit einer Anschlussleistung über 3 kVA
- Mehrphasige Anlagen mit einer Anschlussleistung über
10 kVA
Entsprechende Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ESTI www.esti.admin.ch. Das ESTI hat die Aufsicht und Kontrolle über Bau, Betrieb und Instandhaltung von elektrischen Anlagen. Im Weiteren prüft und genehmigt das ESTI Stark- und Schwachstromanlagen für die öffentliche und private Stromversorgung. (Weitere Informationen: Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, Luppmenstrasse 1, CH-8320 Fehraltorf)
Inbetriebnahmemeldung
Innerhalb der beim positiven Bescheid angegebenen Frist (4 Jahre
nach Ausstellungsdatum des Bescheids) müssen Sie Ihre Anlage in
Betrieb nehmen. Sie müssen dazu unbedingt bei Swissgrid das
Formular zur Meldung der Inbetriebnahme einreichen.
Der Inbetriebnahmemeldung müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
- Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung
- Bei Anlagen ab 30 kVA: Formular «Beglaubigte Anlagedaten der Produktionsanlage (PDF)» (s.u.). Beglaubigt werden muss dieses Formular durch den Netzbetreiber (sofern dieser nicht mit dem Anlagenbetreiber rechtlich verbunden ist).
- Anlagen über 30 kVA: Formular «Beglaubigte Anlagedaten der Produktionsanlage (PDF)» (s.u.). Beglaubigt werden muss dieses Formular durch einen für diesen Fachbereich anerkannten Auditor. Eine Liste der anerkannten Auditoren finden Sie hier.
Die Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie und die
Aufnahme der Energie von lastganggemessenen Anlagen erfolgt über
die Bilanzgruppe für erneuerbare Energien (BG-EE). Die BG-EE wird
von der Firma Energie Pool Schweiz AG geführt.
Die BG-EE schickt Ihnen rechtzeitig vor der Inbetriebnahme Ihrer Anlage einen Vertrag zu. Dieser Vertrag regelt sowohl die Vergütung als auch bei lastganggemessenen Anlagen zusätzlich die Produktionsaufnahme. Weitere Informationen über die BG-EE erhalten Sie unter www.energie-pool.ch.
Bitte verwenden Sie für die Inbetriebnahmemeldung das nachstehende Formular:
Inbetriebnahmemeldung (PDF / 125kB)
Hilfsmittel & Formulare
Unsere ausführliche Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch beide Anmeldemöglichkeiten.
Wegleitung Biomasse-Anlage (PDF / 65kB)
Teilnahmebedingungen für die Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung (PDF / 41kB)
Formulare:
Vollmachtsformular für den Anmeldeprozess zur kostendeckenden Einspeisevergütung (PDF / 27kB)
Zustimmung Grundeigentümer für die kostendeckende Einspeisevergütung (PDF / 25kB)
Für weitere Fragen steht das swissgrid Kunden- und Informationszentrum gerne zur Verfügung.
