Ein Netz für alle
Die Schweiz hat die Netznutzung mit dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) von 2007 geregelt. Eine neutrale Stelle soll das Höchstspannungsnetz betreiben. Die Nationale Netzgesellschaft Swissgrid garantiert allen Unternehmen den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz. Alle profitieren von gleichen Konditionen und aus der Netznutzung entsteht niemandem ein Vor- oder Nachteil.
Spezialisierung im Strommarkt
Damit hat das Gesetz auch die Funktionen im Strommarkt entkoppelt. In den monopolistischen Märkten von früher übernahm eine Firma häufig mehrere Aufgaben: Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Handel und Vertrieb kamen aus einer Hand. Im liberalisierten Strommarkt dagegen konzentrieren sich die Akteure verstärkt auf Kernaufgaben, die sich durch die neuen Markt- und Systemregeln ergeben.
Geöffneter Strommarkt in Europa
Die Liberalisierung schafft Wettbewerb und Transparenz. Die Wirtschaft eines Landes profitiert von einem geöffneten Strommarkt. Ganz Europa bewegt sich dorthin: Die EU-Länder haben ihre Elektrizitätsmärkte stufenweise geöffnet. Die Strukturen werden wie in der Schweiz aufgebrochen. Der länderübergreifende Wettbewerb zwingt die Unternehmen des Strommarktes, sich neu auszurichten: Viele Firmen arbeiten bereits heute sehr international.
Stromversorgungsgesetz: Sicher in die Zukunft
Die Schweiz will ihren Strommarkt öffnen. Das Parlament hat 2007 das neue Stromversorgungsgesetz verabschiedet. Die Ziele sind die sichere Stromversorgung, die Liberalisierung des Marktes sowie die Förderung von Ökostrom.
Öffnung des Strommarktes
Das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) wurde 2008 in Kraft gesetzt. Es schafft die Grundlagen, um den Schweizer Elektrizitätsmarkt zu öffnen. Damit soll die sichere Versorgung unseres Landes gewährleistet sein. Schweizer Privathaushalte und Unternehmen werden von mehr Wettbewerb und Transparenz im Strommarkt profitieren. Als Nationale Netzgesellschaft wurde Swissgrid mit dem Betrieb des schweizerischen Höchstspannungsnetzes betraut.
Kernpunkte des StromVG
Verstärkte Versorgungssicherheit: Im Vordergrund steht die sichere Versorgung unseres Landes mit Elektrizität.
Wettbewerbsorientierung und Marktöffnung: In einer ersten Etappe wird der Strommarkt für Grossunternehmen mit einem Jahresstromverbrauch über 100'000 kWh geöffnet. Nach fünf Jahren werden alle Schweizer Endkunden ihren Anbieter auswählen können, sofern nicht das Referendum ergriffen wird.
Förderung von Ökostrom und Energieeffizienz: Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien aus Wasser, Sonne, Wind, Biogas, Biomasse und Erdwärme wird gefördert. Auch die Verbesserung der Energieeffizienz wird unterstützt. Dafür werden jährlich 350 Millionen Franken investiert. Stromverbraucher tragen mit einem Aufpreis von maximal 0,6 Rappen pro kWh dazu bei.
Übertragung des Höchstspannungsnetzes an Swissgrid: 2012 wird das 220/380 kV Übertragungsnetz in die Nationale Netzgesellschaft überführt. Swissgrid wird damit Eigentümerin und Betreiberin des 6700 Kilometer langen Höchstspannungsnetzes.