Erneuerbare Energien sind Energien aus Quellen, die sich kurzfristig von selbst wieder erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt. Neben der in der Schweiz traditionell stark genutzten Wasserkraft werden auch Biomasse, Geothermie, Sonnen- und Windenergie als «erneuerbare Energien» bezeichnet.
Im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) wickelt Swissgrid die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ab. Diese Vergütung wurde am 1. Mai 2008 eingeführt und hat das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien in der Schweiz zu erhöhen. Mit der KEV werden diejenigen Produzenten unterstützt, deren Anlagen Strom aus erneuerbarer Energie erzeugen.
Swissgrid betreibt das Herkunftsnachweissystem, das im Rahmen der Stromkennzeichnungspflicht den Informationsfluss von den Produzenten bis hin zu den Endverbrauchern sicherstellt. Damit wird die gesetzliche Aufgabe der Stromlieferanten wesentlich erleichtert.
Herkunftsnachweise garantieren, dass eine Strommenge von einem bestimmten Energieträger produziert wurde. Derzeit werden ausschliesslich erneuerbare Energieträger durch Herkunftsnachweise ausgewiesen. Bevor jedoch Herkunftsnachweise für eine Produktionsanlage ausgestellt werden können, muss die Anlage im Herkunftsnachweissystem erfasst sein.
