Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung alle Hilfsdienste bezeichnet, die Netzbetreiber für Kunden neben der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie zusätzlich erbringen. Damit der Systembetrieb zuverlässig gewährleistet wird, organisiert Swissgrid im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten die folgenden Systemdienstleistungen:
- Netzregelung (Primärregelung, Sekundärregelung, Tertiärregelung)
- Spannungshaltung
- Ausgleich der Wirkverluste
- Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit
- Systemkoordination
- Betriebliche Messung
Zur Erfüllung der Systemdienstleistungen schliesst Swissgrid nach einer technischen und betrieblichen Prüfung der Anbieter und deren Kraftwerke (Präqualifikation) einen Rahmenvertrag mit diesen ab. Auf dieser Grundlage können Anbieter an den Ausschreibungen für Systemdienstleistung teilnehmen.
So funktioniert der SDL-Markt
Elektrische Energie («Strom») lässt sich mit konventionellen Mitteln nicht in grossen Mengen speichern. Daher muss zu jedem Zeitpunkt exakt genau so viel elektrische Energie erzeugt werden, wie verbraucht wird. Dieses Gleichgewicht gewährleistet den sicheren Betrieb des Stromnetzes bei einer konstanten Frequenz von 50 Hertz (Hz). Unvorhergesehene Schwankungen zwischen der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Entnahme aus demselben müssen kurzfristig ausgeglichen werden. Dies geschieht, indem die Lieferanten von so genannter Regelenergie die Kraftwerksleistung erhöhen oder senken.

