Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung

Mit der Einführung der revidierten Energieverordnung wurde in der Schweiz 2006 eine Pflicht zur Stromkennzeichnung eingeführt. Von dieser Pflicht sind alle Unternehmen betroffen, die in der Schweiz Endkunden mit Elektrizität versorgen.

Swissgrid stellt hierfür das nationale Herkunftsnachweissystem zur Verfügung. Im Rahmen der Stromkennzeichnungspflicht stellt das System den Informationsfluss vom Anlagenbetreiber bis hin zu den Endkunden in Form von Stromzertifikaten, den Herkunftsnachweisen (HKN) sicher. Damit wird die gesetzliche Aufgabe der Stromlieferanten wesentlich erleichtert.

Die Anlagen der Mehrkostenfinanzierung (MKF) und der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) werden ebenfalls über das Herkunftsnachweissystem abgewickelt. Die Herkunftsnachweise der KEV-Anlagen werden auf einem Sperrkonto blockiert, da der erneuerbare Mehrwert bereits mit der KEV vollumfänglich vergütet wird.