Warum gibt es die Erfassungspflicht?
Künftig sollen die Konsumenten mehr Transparenz über ihren Strommix erhalten. Seit 2013 muss der Nachweis über die Herkunft und die Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Anlagen mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht werden. Die von Swissgrid ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms, zeigen also auf, von welchem Kraftwerk und welcher Energiequelle dieser stammt.
Alle vorhandenen Nachweise müssen für die Stromkennzeichnung verwendet werden. Dies bedeutet, dass der gelieferte Strommix auf jeder Rechnung beim Endverbraucher angegeben und zukünftig auf der Basis von Herkunftsnachweisen garantiert wird. Damit erhöht sich die Transparenz für die Konsumenten.
Swissgrid stellt mit ihrem Herkunftsnachweissystem sicher, dass von der Produktion bis zum Konsumenten lückenlose Kontrollen durchgeführt werden. Die von den Kraftwerksbetreibern an Swissgrid gelieferten Produktionsdaten werden von einer unabhängigen Stelle überprüft. Damit ist sichergestellt, dass die Produktion einer bestimmten Anlage tatsächlich ins Netz eingespeist wurde. Eine allfällige Mehrfachvermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen ist ausgeschlossen. Damit wird nicht nur auf Produktionsseite, sondern auch auf der Seite des Stromkonsumenten maximale Transparenz erreicht.
Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung informiert die Stromkonsumenten über:
- Zusammensetzung des Stroms (Anteile der einzelnen Energieträger)
- Herkunft des Stroms (Produktion im In- oder Ausland)
Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie im Leitfaden zur Stromkennzeichnung des Bundes.
Das Diagramm zeigt den Schweizer Liefermix, Stand: 2009 (Quelle: BFE)