Tarife

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) definieren den Auftrag und die Rahmenbedingungen für die unternehmerischen Aktivitäten von Swissgrid. Für ihre Leistungen – den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Übertragungsnetzes – kalkuliert Swissgrid jedes Jahr die Netznutzungs- und Systemdienstleistungstarife.

Die Verteilung der Kosten von Swissgrid geschieht verursachergerecht. Wo diese Möglichkeit besteht, werden diese basierend auf Leistungs- und Energiemesswerten und entsprechenden Tarifen und Verrechnungssätzen an die Verteilnetzbetreiber und die Endverbraucher in der jeweiligen Netzebene weitergegeben.

Seit 2024 müssen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten auch die Kosten für die Stromreserven des Bundes bezahlen. Der Bund hat zahlreiche Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit ergriffen. Dazu gehören unter anderen die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen. Der Bund hat entschieden, dass diese Kosten über Swissgrid verrechnet werden. Swissgrid weist diese nicht von ihr verursachten Kosten gemäss der Verordnung über einen separaten Tarif «Stromreserve» aus.

Swissgrid agiert in einem regulierten Markt unter der Aufsicht der Regulierungsbehörde Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Die ElCom dient als «Preisüberwacher» im Elektrizitätsbereich und überprüft die von Swissgrid verrechneten Tarife.

Tarife und Vergütungssätze für das Übertragungsnetz

 202512024220233
Netznutzung
Arbeitstarif [Rp./kWh]0.270.270.27
Leistungstarif [CHF/MW]47 22046 38048 660
Fixer Grundtarif pro gewichtetem Ausspeisepunkt [CHF/AP p.a.]427 560443 400443 700
Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)
Allgemeiner SDL-Tarif für Verteilnetzbetreiber und Endverbraucher am Übertragungsnetz [Rp./kWh]0.550.750.46
Allgemeiner SDL-Tarif für Merchant Line-Betreiber7 (SR4 734.713.3) [Rp./kWh]0.060.080.05
Individuelle Systemdienstleistungen
Individueller SDL-Tarif für Wirkverluste für Verteilnetzbetreiber und Endverbraucher am Übertragungsnetz und Merchant Line-Betreiber7 (SR4 734.713.3) [Rp./kWh]0.350.640.30
Individueller SDL-Tarif für Blindenergie an aktive Teilnehmer unkonform (Verteilnetzbetreiber und Kraftwerke am Übertragungsnetz, seit 1. Januar 2011) [Rp./kvarh]1.601.601.60
Pönale für nicht anforderungskonforme Blindenergie für aktive Teilnehmer (Verteilnetzbetreiber und Kraftwerke am Übertragungsnetz, seit 1. Januar 2020)5 [Rp./kvarh]0.800.800.80
Individueller SDL-Tarif für Blindenergie an halbaktive Teilnehmer unkonform (Verteilnetzbetreiber am Übertragungsnetz, seit 1. Januar 2010) [Rp./kvarh]1.601.601.60
Vergütungssatz für anforderungskonform gelieferte Blindenergie für aktive Teilnehmer (Verteilnetzbetreiber und Kraftwerke am Übertragungsnetz) [Rp./kvarh]0.300.300.30
Vergütungssatz für systemdienliches Verhalten von halbaktiven Teilnehmern (Verteilnetzbetreiber am Übertragungsnetz, seit 1. Januar 2020) [Rp./kvarh]0.150.150.15
Bilanzgruppenmanagement
Registrierungsentgelt Bilanzgruppe [EUR]6 2506 2506 250
Stromreserve
Tarif Stromreserve für Verteilnetzbetreiber und Endverbraucher am Übertragungsnetz [Rp./kWh]60.231.20
davon für Wasserkraftreserve (Rp./kWh)0.010.62
davon für ergänzende Reserven (Rp./kWh)0.220.58
Durchschnittliche Belastung eines Haushalts
Jährliche Kosten für die Leistungen von Swissgrid bei einem Jahresverbrauch von 4500 kWh [CHF]779270
Jährliche Kosten für die Stromreserve des Bundes bei einem Jahresverbrauch von 4500 kWh [CHF]1154

Nettotarife, exkl. MWST

Swissgrid legt die Tarife für die Nutzung entsprechend den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben fest. Sie ist berechtigt, die Tarife im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben anzupassen. Swissgrid informiert den Netznutzer schriftlich in der Regel spätestens drei Monate vor dem gesetzlich vorgegebenen Publikationsdatum für Netzbetreiber über die Tarife.

1 Nach Kalkulation Swissgrid für Tarife 2025 – Stand 20. März 2024
2 Nach Kalkulation Swissgrid für Tarife 2024 – Stand 22. März 2023
3 Nach Kalkulation Swissgrid für Tarife 2023 – Stand 22. März 2022
4 Systematische Sammlung des Bundesrechts
5 Die Pönale für nicht anforderungskonforme Blindenergie für aktive Teilnehmer ist im Anhang 4 der Betriebsvereinbarung KWB bzw. Anhang 3 der Betriebsvereinbarung VNB festgelegt. Alle fünf Jahre soll eine Überprüfung der Pönale stattfinden und diese gegebenenfalls angepasst werden.
6 Gemäss Art. 22 und Art. 23 Winterreserveverordnung vom 25. Januar 2023
7 kommt aktuell nicht zur Anwendung


Branchendokument Netznutzungsmodell für das schweizerische Übertragungsnetz

Das Netznutzungsmodell für das Übertragungsnetz ist ein zentrales Branchendokument in der Verantwortung von Swissgrid. Es regelt die kommerziellen Aspekte der Nutzung des Übertragungsnetzes und bildet die Grundlage für die Ermittlung der Netznutzungsentgelte.

Netznutzungsmodell für das schweizerische Übertragungsnetz (NNMÜ-CH)


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