Der Fördertopf für grünen Strom ist ausgeschöpft. Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamtkostendeckel der KEV erreicht ist. Seit dem 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf eine Warteliste gesetzt.
Schon am ersten Anmeldetag (1. Mai 2008) war das Jahres-Zubaukontingent 2008 für neue Photovoltaik-Anlagen ausgeschöpft. Das Bundesamt für Energie (BFE) verfügte deshalb einen Bescheidstopp für die Photovoltaik, so dass ab diesem Zeitpunkt über 3000 angemeldete Photovoltaik-Anlagen auf eine Warteliste gesetzt werden mussten.
Wann kann die Warteliste abgebaut werden?
Die Warteliste ist nach den Vorgaben der Energieverordnung sortiert, das heisst nach Datum des Poststempels und bei gleichem Poststempel nach absteigender Leistung der Anlage.
Alle Projekte auf der Warteliste verbleiben solange dort, bis ein Platz frei wird oder die Fördersumme der KEV erhöht wird, was jedoch eine entsprechende Gesetzesanpassung voraussetzt.
- Anlagen, welche einen positiven Bescheid erhalten haben, müssen innert der in der Energieverordnung (EnV) festgelegten Fristen eine Projektfortschritts- und Inbetriebnahmemeldung einreichen. Kann eine der Fristen nicht eingehalten werden, erlischt die Förderwürdigkeit und realisierungsbereite oder bereits realisierte Projekte können nachrücken. Wenn wieder Fördermittel zur Verfügung stehen, wird das BFE nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein neues Zubaukontingent festlegen.
- Die KEV wird durch den Zuschlag auf die Stromkosten finanziert (aktuell bei 0.45 Rp./kWh), welcher beim Konsumenten durch das Energiegesetz limitiert maximal 0.9 Rp./kWh) betragen darf. Mit den per 1. Juli 2011 ausgestellten knapp 2.000 positiven KEV-Bescheiden ist die mit dem maximalen Zuschlag von 0.9 Rp./kWh zur Verfügung stehende Fördersumme von jährlich rund 500 Mio. CHF vollständig verpflichtet. Projekte wurden so bewilligt, wie wenn schon der maximal mögliche Zuschlag von 0.9 Rp./kWh erhoben würde. Somit können bis auf weiteres keine neuen positiven Bescheide mehr ausgestellt werden. Mit einem kurzfristigen Abbau der Warteliste ist nicht zu rechnen.
Zusätzliche Projekte könnten somit nur bewilligt werden, wenn der Zuschlag über die gesetzliche Beschränkung von 0.9 Rp./kWh erhöht werden könnte.
Der Nationalrat hat in der Sommersession 2011 zwei Motionen angenommen, welche die Aufhebung der finanziellen Deckelung bei der KEV verlangen. Stimmt der Ständerat in der Herbstsession ebenfalls der Aufhebung der Deckelung zu, wird damit dem Bundesrat der Auftrag gegeben, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und diese wiederum dem Parlament zur Debatte vorzulegen. Mit der Rechtskraft eines solchen Gesetzes ist daher nicht vor 2013 zu rechnen.

