Bewilligungsverfahren

Swissgrid ist für die Projektierung und Realisierung von Übertragungsleitungen zuständig. Sechs Phasen umfasst das Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren des Bundes, das zwingend eingehalten werden muss. Dabei spielen die Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen eine zentrale Rolle. Viele Akteure diskutieren mit. Am Ende entscheiden die Behörden, in welchem Korridor und mit welcher Technologie eine Leitung gebaut wird.


Vorbereitung

In der Vorphase erarbeitet Swissgrid für jedes Netzprojekt verschiedene Erdkabel- und Freileitungskorridore für das Gebiet, in dem eine Leitung geplant ist. Swissgrid und die vom Projekt betroffenen Kantone schliessen eine Koordinationsvereinbarung ab. Diese stellt sicher, dass die Anliegen der Kantone früh in die Planung miteinbezogen werden. Die ausgearbeiteten Varianten und das Gesuch um Aufnahme des Projekts im Sachplan des Bundes sind die Basis für den Start des Bewilligungsverfahrens.

Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL)

Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen. Das zweistufige Verfahren unterscheidet Planungsgebiet und Korridor der neuen Leitung. Eine vom Bundesamt für Energie eingesetzte Begleitgruppe mit Vertretern von Bund, Kantonen, Umweltschutzorganisationen und Swissgrid diskutiert die vorgeschlagenen Varianten und gibt eine Empfehlung ab. Entscheidend dafür ist das Bewertungsschema für Übertragungsleitungen des Bundes. Dabei werden neben technischen Aspekten die Faktoren Raumentwicklung, Umwelt und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung können Betroffene Stellung nehmen. Der Bundesrat setzt das Planungsgebiet, den Korridor und die Technologie (Erdkabel oder Freileitung) für die zukünftige Leitung fest.

Bauprojekt

In dieser Phase arbeitet Swiss­grid im Rahmen des vom Bundesrat fest­gesetzten Planungskorridors das konkrete Bauprojekt aus. Dazu werden das genaue Leitungstrassee festgelegt, Termine und Kosten definiert oder Verhandlungen über Durchleitungsrechte geführt. Swissgrid setzt einen Projektbeirat ein, um die Anliegen der Bevölkerung und weiterer Anspruchsgruppen in die Projektplanung miteinzubeziehen. Am Ende dieser dritten Phase reicht Swissgrid für das betreffende Netz­projekt ein Plangenehmigungsgesuch bei den zuständigen Behörden ein.

Plangenehmigungsverfahren

Nach Abschluss der Projektierung reicht Swissgrid beim Eidgenössischen Starkstrominspek­torat (ESTI) das Baugesuch, bestehend aus dem Plangenehmigungsdossier und einem Umweltverträglichkeitsbericht, ein. Danach wird das Projekt öffentlich aufgelegt. Betei­ligte und Betroffene können jetzt Einsprache beim ESTI einreichen. Können die Differenzen durch das ESTI nicht ausgeräumt werden, führt das Bundesamt für Energie die Verhand­lungen weiter. Am Ende dieser Phase erteilen die Behörden Swissgrid die Baubewilligung oder erlassen zusätzliche Auflagen, die in die Projektplanung miteinbezogen werden müssen.

Gerichtsverfahren

Nachdem die Baubewilligung für das Netzprojekt erteilt wurde, kann diese Entscheidung durch Behörden, Verbände oder Direktbetroffene weitergezogen respektive angefochten werden. Dann entscheiden das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht darüber, ob die Verfügungen seitens Bundesverwaltung rechtens sind und ob bei Beschwerden von Betroffenen das Recht korrekt angewendet wurde. Erteilen die Gerichte grünes Licht, kann mit dem Bau begonnen werden. Wird der Beschwerde stattgegeben, geht das Projekt zurück ins Plangenehmigungsverfahren (Phase 4), oder das Sachplanverfahren (Phase 2) muss neu gestartet werden. Durch langwierige Gerichtsverfahren werden Netzprojekte vielfach verzögert.

Bau

Nach Erteilung der rechtskräftigen Bau­bewilligung beginnen – nach Ausschreibung, Offertvergleich und Vergabe der Lose – die eigentlichen Bauarbeiten. Letzte Dienstbarkeiten werden verhandelt und die entsprechenden Verträge abgeschlossen. Das Netz­projekt endet mit der Inbetriebnahme der umgebauten Leitung oder bei Neubauten mit dem Rückbau nicht mehr benötigter, beste­hender Leitungsabschnitte.

Den Netzausbau beschleunigen

Aktuell beträgt die Dauer vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme der betreffenden Leitung rund 15 Jahre. Einsprachen und Gerichtsurteile in einer späteren Phase führen allerdings immer wieder dazu, dass sich Projekte deutlich verzögern – und bis zu 30 Jahre dauern.

Die Modernisierung der Netzinfrastruktur ist für das Gelingen der Energiestrategie des Bundes essenziell. Der Netzausbau kann jedoch nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten. Zudem bestehen bereits heute strukturelle Engpässe im Übertragungsnetz. Swissgrid muss regelmässig Kraftwerke anweisen, ihre Produktion einzuschränken. Darum ist es von grosser Bedeutung, dass der Netz­ausbau durch effiziente Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Im «Strategischen Netz 2025» hat Swissgrid alle Netzprojekte definiert, die für ein sicheres und zuverlässiges Schweizer Übertragungsnetz unerlässlich sind.


Das Sachplanverfahren des Bundes

Sachplanverfahren des Bundes

Das Verfahren

Der Sachplan Übertragungsleitungen ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen (220 und 380 Kilovolt) und Bahnstromleitungen (132 Kilovolt). Das Sachplanverfahren ist ein Behördenverfahren, in welchem es darum geht, ein Leitungsbauvorhaben aus raumplanerischer Sicht zu beurteilen, es in Bezug auf bestehende und zukünftige Nutzungen und auf die Vereinbarkeit mit den bestehenden Schutzgebieten zu überprüfen sowie einen Planungskorridor festzulegen.

Vorbereitungsphase

Bevor das eigentliche Sachplanverfahren gestartet werden kann, schliessen Swissgrid und die betroffenen Kantone eine Koordinationsvereinbarung ab. Diese stellt sicher, dass die Anliegen der Kantone möglichst früh in die Planung einbezogen werden. Das Sachplanverfahren startet mit der Einreichung des Gesuchs um Aufnahme in den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL-Gesuch) durch Swissgrid, in welchem Vorschläge für Planungsgebiete aufgezeigt werden.

Phase 1

Auf Grundlage der von Swissgrid im SÜL-Gesuch erarbeiteten Vorschläge für ein Planungsgebiet gibt die vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte Begleitgruppe eine Empfehlung ab. Innerhalb des Planungsgebietes sollen mehrere Korridorvarianten möglich sein.

Phase 2

Swissgrid erarbeitet innerhalb des definierten Planungsgebietes verschiedene Korridorvarianten. Die Begleitgruppe empfiehlt dann allenfalls unter Anwendung des «Bewertungsschemas für Übertragungsleitungen» einen Planungskorridor.

Der Bund entscheidet in Kenntnis der Empfehlung der Begleitgruppe sowohl über die Planungsgebiete wie auch über den Planungskorridor. Mit diesen Entscheiden werden die Planungsgebiete und der Korridor im Sachplan festgesetzt. Innerhalb des vom Bund festgesetzten Planungskorridors kann Swissgrid im Anschluss an das Sachplanverfahren die konkrete Leitungsführung während des Detailprojekts ausarbeiten.


Mitwirkungsmöglichkeiten im Sachplanverfahren

Begleitgruppe

Die Begleitgruppe wird vom Bundesamt für Energie (BFE) zusammengesetzt. Sie steht bei der Definition der Planungsgebiete und bei der Definition des Planungskorridors beratend zur Seite und gibt Empfehlungen ab.

Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertretern der interessierten Bundesämter (ARE, BAFU, BAV usw.) und des ESTI, der ElCom, der betroffenen kantonalen Behörden, Organisationen des privaten Bereichs (z.B. Umweltschutzorganisationen) und Swissgrid zusammen. Je nach Bedarf werden unabhängige Experten beigezogen.

Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren nach Art. 19 der Raumplanungsverordnung (RPV)

Vor der jeweiligen Festsetzung durch den Bund kann im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens jede private Person Stellung zu den Empfehlungen der Begleitgruppe nehmen.


  • Grundeigentümer

    Damit Swissgrid und ihre beauftragten Dienstleister das Netz unterhalten oder gezielt erweitern können, braucht es sogenannte Dienstbarkeitsverträge.

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