Schnellere Bewilligungsverfahren für ein modernes Schweizer Übertragungsnetz

Das Schweizer Übertragungsnetz muss erneuert und ausgebaut werden, um den künftigen Herausforderungen der Energiepolitik gewachsen zu sein. Mit den heutigen langen Bewilligungsverfahren ist die Erneuerung des Übertragungsnetzes nicht rechtzeitig möglich. Dies hat auch die Politik erkannt. Im Herbst 2011 hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat der Motion «Straffung der Verfahren für die Umsetzung der definierten Projekte für Höchstspannungsleitungen bis 2020» und der Motion «Vereinfachtes Bewilligungsverfahren für Stromnetze» zugestimmt. Ziel ist es, die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Aus welchen Phasen setzt sich ein Bewilligungsverfahren zusammen?

Von der Planung bis zur Fertigstellung einer Leitung durchläuft ein Projekt das Verfahren «Sachplan Übertragungsleitungen» und das Plangenehmigungsverfahren. Beschwerden gegen das Projekt werden beim Bundesverwaltungsgericht oder sogar beim Bundesgericht behandelt.


Wie lange dauert die Realisierung eines Leitungsprojektes?

Bis ein Leitungsbau realisiert werden kann, vergehen im Durchschnitt 9 bis 12 Jahre. Wenn alle Verfahrensmöglichkeiten genutzt werden, kann es vereinzelt sogar bis 30 Jahre dauern.

Weshalb müssen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden?
  • Die heutigen und künftigen Anforderungen an das Übertragungsnetz sind vielfältiger geworden. Mehr als zwei Drittel des Übertragungsnetzes sind über 40 Jahre alt und diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen.
  • Das Übertragungsnetz muss auf den künftigen Stromverbrauch, den prognostizierten Energiemix oder auf die schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien ausgerichtet werden.
  • Selbst kleine Änderungen an bestehenden Leitungen bedürfen eines Plangenehmigungsverfahrens. Werden Einsprachen eingereicht, verzögern sich die Verfahren oftmals.
  • Werden die Netzausbauprojekte nicht zeitgerecht durchgeführt, entstehen Nachteile für die Versorgungssicherheit und die Schweizer Volkswirtschaft.
Wie können die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden?

Gesetzliche Massnahmen

  • Verzicht auf eine Rechtsmittelinstanz: Der Plangenehmigungsentscheid soll nicht mehr beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können, sondern direkt ans Bundesgericht weitergezogen werden.
  • Einhaltung von Fristen: Es sollen Maximalfristen für das Sachplan- und das Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden, die ein respektive zwei Jahre nicht überschreiten.
  • Einführung Behördenpräklusion: Die behördlichen Fristen werden mit einer Ergänzung versehen, die besagt, dass beim Ausbleiben einer Stellungnahme innert einer festgelegten Frist eine bestimmte Rechtswirkung eintritt.
  • Verbesserung der Rechtswirkungen von Entscheiden: Verwaltungsstellen sollen an Departementsentscheide gebunden werden. Zudem sollen im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes verschiedene Massnahmen für die Verfahrensbeschleunigung realisiert werden.

Organisatorische Massnahmen

  • Mehr Personal für die Bearbeitung der Verfahren: Aufstocken der personellen Ressourcen bei den zuständigen Bundesämtern.
  • Klarer Verfahrensablauf: Erstellen eines Planungsprozesses mit klar definierten Phasen und Rollen.
  • Nachvollziehbare Vorgaben: Erarbeiten von klaren Handlungsanweisungen, Verfahrenshandbüchern, Beurteilungsschemen für Gesuchsteller und Behörden – beispielsweise für die Abwägung Frei- versus Kabelleitungen oder Privat- versus Gesamtinteressen.
  • Stand der Verfahren abbilden: Aufbauen einer Internet-Plattform zur Erhöhung der Transparenz von Verfahren.
  • Konsequenter Check des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL-Check): Der SÜL-Check überprüft, ob für ein bestimmtes Projekt ein Sachplanverfahren durchgeführt werden muss.
Weshalb ist Swissgrid daran interessiert, dass schnelle Bewilligungsverfahren umgesetzt werden?

Swissgrid ist dafür verantwortlich, der Schweiz ein modernes Netz zur Verfügung zu stellen, das die heutigen Anforderungen in Bezug auf Transportkapazität und Intelligenz erfüllen kann.

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