Derzeit ist nicht geklärt, wer die Kosten für eine allfällige Verkabelungslösung trägt. Vor einer definitiven Zustimmung zu einem Erdkabelprojekt - dies gilt auch für die geplanten Pilotprojekte – benötigt Swissgrid jedoch die grundsätzliche Zusage der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom) zur Anrechenbarkeit der Kosten. Dies gilt für die Investitionskosten ebenso wie die erwarteten Betriebskosten.
Die Ergebnisse der Metastudie zeigen, dass die Investitionskosten einer Erdverkabelung auf 380kV Ebene im Durchschnitt um einen Faktor 9 bis 13 höher ist, als die einer vergleichbaren Freileitung. Auch in der Gesamtkostenbetrachtung bleibt die Erdverkabelung im Bereich der 220/380 kV-Netzebene unter Einrechnung aller Kostenfaktoren in den allermeisten Fällen teurer als vergleichbare Freileitungen. Wie hoch die Gesamtkosten je Technologie über die Lebensdauer effektiv ausfallen, hängt von der jeweiligen Auslegung eines Projektes ab.
Da sich die Kosten von Swissgrid als reguliertem Unternehmen unmittelbar auf die Strompreise auswirken, muss vor einem Bauentscheid jeweils klar sein, dass die entsprechenden Kosten durch die Regulierungsbehörde genehmigt werden. Dies ist für Projekte des durch den Bundesrat genehmigten «Strategischen Netzes 2015» gegeben. Anders stellt sich die Situation bezüglich der Anrechenbarkeit der Mehrkosten einer Erdverkabelung durch die Regulierungsbehörde: Diese ist heute noch nicht geklärt. Um eine Rechtsunsicherheit und damit allfällige Projektverzögerungen zu vermeiden, sollte ein Anrechnungsentscheid spätestens vor Abschluss des Sachplanverfahrens (SÜL) vorliegen.
Alternativ können in speziellen Fällen, in denen eine Erdverkabelung nur aufgrund fehlender Anrechenbarkeit durch die ElCom nicht befürwortet wird (d.h. in Projekten, wo durch Swissgrid bestätigt ist, dass eine Teilverkabelung die Versorgungssicherheit nicht gefährden würde) private oder kantonale Finanzierungen die Mehrkosten decken. Da eine solche private Finanzierung vorrangig für Investitionsmehrkosten infrage kommt, ist sie primär in Projekten denkbar, wo die Betriebskosten in etwa vergleichbar sind.
Um eine Rechtsunsicherheit aufgrund der bestehenden Ex-Post-Regulierung zu vermeiden, sollte die ElCom Technologieentscheide, welche auf Grundlage des durch den Bund definierten Kriterienkatalogs getroffen werden, generell als anrechenbar akzeptieren.
