Für den Bau von Übertragungsleitungen werden Trassenverläufe festgelegt, die Grundstücke von privaten Eigentümern tangieren. Die Eigentümer werden für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke entschädigt. Dienstbarkeitsverträge werden für jede neue Leitung mit den Grundeigentümern abgeschlossen. Der Bau einer Leitung kann mehrere Hundert einzelne Dienstbarkeiten bedingen. Für existierende Leitungen müssen die Dienstbarkeitsverträge unter Umständen erneuert werden. Swissgrid kümmert sich frühzeitig um den Erwerb der Dienstbarkeiten, um die Übertragungsleitungen betreiben zu können.
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