Systemdienstleistungen

Als Systemdienstleistungen (SDL) werden in der Elektrizitätsversorgung alle Dienste bezeichnet, die Netzbetreiber für Kunden neben der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie zusätzlich erbringen. Dazu gehören u.a. die Bereitstellung und der Betrieb eines Fahrplan- und Engpassmanagementsystems sowie koordinative Aufgaben innerhalb der Schweiz und in Europa. Den mit Abstand grössten Anteil der Kosten für Systemdienstleistungen macht jedoch die Regelenergie aus. Diese ist eine Art Versicherung gegen Stromausfälle, die Swissgrid mit Stromproduzenten und –abnehmern abschliesst, um im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen kritische Netzsituationen zu meistern.

Diese «Versicherung» ist notwendig, da sich Strom nicht mit konventionellen Mitteln in grösseren Mengen wirtschaftlich speichern lässt. Daher muss zu jedem Zeitpunkt exakt so viel Strom erzeugt werden, wie verbraucht wird. Ist dieses Gleichgewicht etwa durch den Ausfall eines Kraftwerks oder eines grossen Verbrauchers gefährdet, muss sofort die fehlende oder überschüssige Energie mithilfe von Regelenergie kompensiert werden. In diesem Fall kontaktiert Swissgrid die Systemdienstleistungsverantwortlichen, mit denen sie im Vorfeld einen Vertrag abgeschlossen hat. Diese erbringen dann ihre vereinbarte Leistung, d.h. die Erhöhung oder Senkung ihrer Energieproduktion. Zurzeit werden Systemdienstleistungen in erster Linie von Produzenten wie Pumpspeicherkraftwerken angeboten. Unter der Voraussetzung, dass die von Swissgrid definierten Mindestanforderungen erfüllt werden, können neu auch Stromverbraucher, die ihren Stromverbrauch flexibel hoch- oder runterfahren können, Leistungen in Form von Regelenergie anbieten.

Swissgrid hat den gesetzlichen Auftrag, die Systemdienstleistungen nach transparenten, diskriminierungsfreien und marktorientierten Kriterien zu beschaffen. Da sie keine eigenen Kraftwerke besitzt, holt sie Angebote auf dem in 2009 neu geschaffenen Markt für Regelleistung ein, um sich jeweils für das günstigste Angebot zu entscheiden. Seit 2009 hat Swissgrid erfolgreich eine Reihe von Massnahmen umgesetzt, um die Kosten für die Beschaffung von Systemdienstleistungen drastisch zu senken. Neben der Einführung einer Preisobergrenze und der Entwicklung neuer, flexiblerer Produkte liegt ein besonderer Fokus auf einer Ausweitung des Angebots. So ist Swissgrid europaweit das erste Unternehmen, das länderübergreifend Regelenergie einkauft. Dass die Preise für den Endverbraucher Anfang 2011 dennoch gestiegen sind, liegt an einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2010. Bisher wurde ein Teil der Kosten für die Systemdienstleistungen von Kraftwerken mit einer Leistung ab 50 Megawatt getragen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat dies als gesetzwidrig erklärt. Seit Anfang 2011 müssen daher neu die gesamten Kosten für die Beschaffung von Systemdienstleistungen den Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden. Trotz dieses Entscheids ist es Swissgrid dank der diversen Kostensenkungsmassnahmen gelungen, die Tarife für die Systemdienstleistungen für das Jahr 2012 um 40% zu senken.