Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen
Das Parlament hat am 29. September 2023 im Rahmen des «Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (sog. «Mantelerlass» resp. «Stromgesetz») insbesondere das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz geändert. Am 21. Februar 2024 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung der ausführenden Verordnungen. Revidiert werden insgesamt sechs Verordnungen, darunter die Stromversorgungsverordnung (StromVV), die Winterreserveverordnung (WResV) und die Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW).
Aus Sicht Swissgrid ist die Vorlage eine wichtige Grundlage zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes. Das vom Bund im Jahr 2007 verabschiedete Stromversorgungsgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Entwicklungen der letzten Jahre, darunter der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit steigende Fluktuation der Einspeisung oder auch die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehenden Möglichkeiten schaffen jedoch Bedarf für dessen Weiterentwicklung. Die Vorlage trägt dem Rechnung, beispielsweise durch die neuen Bestimmungen zum Datenaustausch, die Schaffung einer zentralen Datenplattform (Datahub) sowie die Nutzung von Flexibilitäten.
Die Verordnungsentwürfe sind an wichtigen Stellen noch zu überarbeiten. In ihrer Stellungnahme betont Swissgrid insbesondere folgende Punkte:
- Die StromVV enthält eine präzisierende Bestimmung (Art. 13a) zu der neuen Bestimmung im Stromversorgungsgesetz bezüglich Massnahmen bei Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs. Diese Präzisierung wird allerdings nicht ausreichen, um die aufgrund der neuen Gesetzesbestimmung voraussichtlich entstehenden grossen Unsicherheiten bei Kostentragungen zu klären. Swissgrid beantragt deshalb weitere Präzisierungen. Eine unbegrenzte Kostentragung seitens Swissgrid könnte Fehlanreize setzen, welche dem Zweck der Bestimmung – der Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs – zuwiderlaufen. Alle Beteiligten (Verteilnetzbetreiber, Erzeuger, Speicherbetreiber...) tragen eine Verantwortung für das Funktionieren des Gesamtsystems.
- Eine weitere Bestimmung in der StromVV weist Swissgrid die operative Abwicklung im Zusammenhang mit der pauschalen Abgeltung der Kosten für Netzverstärkungen und Verstärkungen von Anschlussleitungen im Verteilnetz zu. In ihrer Stellungnahme weist Swissgrid darauf hin, dass die Pronovo aus regulatorischer und organisatorischer Sicht besser geeignet wäre, einen Teil dieser Aufgabe wahrzunehmen. Die Pronovo verfügt über Erfahrung mit vergleichbaren Prozessen sowie einen Teil der dazu notwendigen Daten und Datensysteme. Damit können Doppelspurigkeiten vermieden werden.
- In der Revision der VOEW ist vorgesehen, dass Kosten der Akteure der Stromwirtschaft aufgrund von Massnahmen durch das Landesversorgungsgesetz künftig über die Tarife des Übertragungsnetzes gewälzt werden. Swissgrid weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Verordnungsgeber noch nicht geregelt hat, wie diese Kosten ggü. den Endverbrauchern auszuweisen sind und beantragt, dass dies als Teil des Tarifs «Stromreserve» erfolgt.
Swissgrid weist auch daraufhin hin, dass unabhängig von der Vorlage weitere Massnahmen erforderlich sind, um die Versorgungssicherheit der Schweiz langfristig zu gewährleisten. Dazu gehören die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren, der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU und die Schärfung der Verantwortlichkeiten der Bilanzgruppen.