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Bundesrat setzt Planungsgebiet für Übertragungsleitung Niederwil – Obfelden fest

Der Bundesrat hat heute das Planungsgebiet für die Übertragungsleitung zwischen dem Unterwerk Niederwil (Kanton Aargau) und dem Unterwerk Obfelden (Kanton Zürich) im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgesetzt. Damit können nun mögliche Leitungskorridore für den Ausbau und Ersatz der bestehenden rund 17 Kilometer langen 220 kV-Leitung durch eine 380 kV-Leitung beginnen. Der Leitungszug Niederwil – Obfelden ist Teil des Leitungsbauvorhabens Beznau – Mettlen, das vom Bundesrat 2009 als Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes festgelegt wurde. Zudem gehört der Leitungszug zu den neun prioritären Leitungsbauvorhaben der Swissgrid für das «Strategische Netz 2025», die unabhängig von der Energiestrategie 2050 dringend realisiert werden müssen, um bestehende Netzengpässe zu entschärfen.

2012 hat das Bundesamt für Energie (BFE) auf Antrag der Swissgrid AG das Netzbauprojekt Niederwil – Obfelden im Sachplanverfahren neu gestartet. In einem ersten Schritt wurde nun das Planungsgebiet festgelegt. In einem zweiten Schritt sollen in diesem Planungsgebiet verschiedene Korridorvarianten für den Leitungsverlauf geprüft werden.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss wurde der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) angepasst und das von der Begleitgruppe vorgeschlagene Planungsgebiet im Bereich des Reusstals zwischen Niederwil und Affoltern a.A. und des Bünztals/Freiamts zwischen Wohlen und Beinwil/Mühlau im Objektblatt 611 des SÜL verbindlich festgesetzt.

Anhörung durchgeführt

Die Anhörung mittels öffentlicher Auflage der SÜL-Dokumente beim BFE und in den Kantonen Aargau und Zürich erfolgte von Januar bis April 2015. Der Kanton Aargau führte mit den gleichen Unterlagen eine Vernehmlassung für eine Anpassung des kantonalen Richtplanes durch. Zum kantonalen Richtplan- sowie zum SÜL-Verfahren gingen im Kanton Aargau 23 Stellungnahmen ein. Aufgrund der Ergebnisse schlug der Kanton Aargau den Einbezug des Bünztals ins Planungsgebiet vor und setzte dies im Dezember 2015 im kantonalen Richtplan fest. Im Kanton Zürich war keine Anpassung des Richtplans notwendig und es gingen keine Stellungnahmen zum SÜL-Verfahren ein.

Nächste Schritte

Swissgrid wird nun innerhalb des vom Bundesrat festgesetzten Planungsgebietes mögliche Leitungskorridore ausarbeiten, die im Rahmen des weiteren SÜL-Verfahrens durch die Begleitgruppe geprüft werden. Diese wird anschiessend eine Empfehlung für die Festsetzung eines Planungskorridors sowie für eine entsprechende Übertragungstechnologie (Freileitung oder Kabel) aussprechen. Gestützt auf diese Empfehlung wird das BFE anschliessend dem Bundesrat einen Planungskorridor zur Festsetzung beantragen.


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