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Chamoson – Chippis: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen den Plangenehmigungsentscheid des Bundesamts für Energie vom 19. Januar 2015 abgewiesen. In seinem Urteil vom 14. Dezember 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht die Massnahmen zur Optimierung der Lärmbelastung und Übertragungsverluste bestätigt, die das Bundesamt für Energie (BFE) in seinem Plangenehmigungsentscheid für den Neubau der 380-kV-Freileitung Chamoson – Chippis bewilligt hat.

Das BFE hatte die Baupläne für die neue 380-kV-Leitung Chamoson – Chippis bereits im Jahr 2010 genehmigt, allerdings wurde im Anschluss dagegen Beschwerde beim BVGer eingereicht. Dieses hatte die Leitung als Freileitung bestätigt und eine ergänzende Untersuchung zur Verminderung von Lärmemissionen und Energieverlusten gefordert. Der Entscheid des BVGer wurde anschliessend vom Bundesgericht bestätigt. Auf der Grundlage dieser ergänzenden Untersuchung hat das BFE am 19. Januar 2015 die Baupläne für die neue 380-kV-Leitung Chamoson – Chippis mit einer Variante von drei Bündeln je Phase, welche die Lärmbelastung und Übertragungsverluste wesentlich verringert, genehmigt.

Die neue 380-kV-Freileitung Chamoson – Chippis ist Teil der strategischen Planung des Swissgrid Netzes (Strategisches Netz 2025). Sie berücksichtigt die zukünftigen Anforderungen der Energiestrategie 2050 des Bundes, welche unter anderem einen vollständigen Ausstieg aus der Atomenergie vorsieht. In diesem Zusammenhang wurden im Wallis weitere Projekte zur Verstärkung und Erweiterung des Übertragungsnetzes geplant. Dazu zählt auch die Spannungsanpassung der Freileitung Chippis – Bickigen von 220 kV auf 380 kV. Diese beiden Projekte sind für die Übertragung der Energie erforderlich, die in den grossen Walliser Wasserkraftwerken erzeugt wird.


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