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Planungskorridor für den Leitungsersatz Niederwil – Obfelden bekannt

Die 220-Kilovolt-Leitung zwischen Niederwil (AG) und Obfelden (ZH) muss durch eine neue 380-kV-Leitung ersetzt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) stellt heute den Planungskorridor vor, der Freileitungs- und einen Erdkabelabschnitt vorsieht.

Der Ersatz der heutigen 220-kV-Leitung zwischen den beiden Unterwerken Niederwil und Obfelden durch eine neue 380-kV-Leitung sichert die Energieversorgung in der Region Aargau West und in den Ballungsräumen Zürich und Zug. Das Projekt ist Bestandteil des Strategischen Netzes 2025.

Der Vorschlag des BFE für den Planungskorridor erlaubt eine Leitungsführung, die sowohl das Schutzgebiet «Reusslandschaft» als auch die Siedlungsgebiete entlastet. Konkret ist zwischen dem Wohngebiet östlich von Besenbüren bis in den Süden von Jonen eine Erdverkabelung vorgesehen. Damit wird das Schutzgebiet «Reusslandschaft» unterquert. Zwischen dem Unterwerk Niederwil und Besenbüren sowie zwischen Jonen und dem Unterwerk Obfelden ist jeweils ein Freileitungsabschnitt geplant. Um die Erdkabel- mit den Freileitungsabschnitten zu verbinden, braucht es zudem zwei Übergangsbauwerke. Nach der Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende Leitung rückgebaut.

Der Bundesrat hat das Planungsgebiet für diese Leitung im Rahmen des Sachplanverfahrens Übertragungsleitungen (SÜL) im Jahr 2016 festgesetzt. Swissgrid hat anschliessend innerhalb dieses Gebiets verschiedene Planungskorridore ausgearbeitet und der vom BFE eingesetzten Begleitgruppe zur Bewertung vorgelegt. Deren Mitglieder haben die verschiedenen Korridore anhand eines Bewertungsschemas evaluiert und zuhanden des BFE eine Empfehlung abgegeben. Für die konkrete Planung schlägt das BFE nun einen Korridor inklusive Übertragungstechnologie (Freileitung und Erdkabel) vor. Es stützt sich dabei auf die Empfehlung der Begleitgruppe.

Das BFE stellt den konkreten Planungskorridor heute anlässlich einer Informationsveranstaltung in Bremgarten Behördenvertretern und der Bevölkerung vor. Der Vorschlag kommt danach in ein öffentliches Mitwirkungsverfahren, bei dem sich Gemeinden, Verbände und auch Privatpersonen äussern können. Die Mitwirkung dauert vom 2. Dezember 2019 bis zum 29. Februar 2020.


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