| Medienmitteilung

Verfügung der ElCom im Verfahren Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 für die Netznutzung Netzebene 1

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat im Verfahren zur Ermittlung der Deckungsdifferenzen 2011 und 2012 der Netznutzung Netzebene 1 von Swissgrid eine Verfügung erlassen. Gegenstand des Verfahrens war die Prüfung der Anrechenbarkeit der Betriebs- und Kapitalkosten von Swissgrid in der Sparte Netznutzung. Die kumulierten finanziellen Auswirkungen werden das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 um rund CHF 2 Mio. erhöhen.

Seit Januar 2013 wurde das Übertragungsnetz der Schweiz schrittweise ins Eigentum von Swissgrid überführt. Diese vom Stromversorgungsgesetz vorgegebene Überführung betraf insgesamt über 17 000 Anlagen im Wert von über CHF 2 300 Mio. Dies stellt die bisher grösste und komplexeste vom Gesetz vorgegebene Transaktion in der Schweiz dar.

Im Jahr 2013 eröffnete die ElCom bei den ehemaligen Übertragungsnetzeigentümerinnen und bei Swissgrid die Verfahren zur Ermittlung der Deckungsdifferenzen Netzebene 1 für die Jahre 2011 und 2012. Die ElCom hat nun in allen Verfahren eine Verfügung erlassen. Im Rahmen dieser Verfahren wurden die Kapital- und Betriebskosten auf ihre Anrechenbarkeit hin geprüft. Die kumulierten finanziellen Auswirkungen werden das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 von Swissgrid um rund CHF 2 Mio. erhöhen.


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