Swissgrid hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen bedeutenden Erfolg erzielt. Das Gericht hob eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom Dezember 2020 auf, mit der Swissgrid von der Teilnahme an europäischen Regelenergie-Plattformen ausgeschlossen worden war.
Das EuG kam zum Schluss, dass die angefochtene Entscheidung, welche den Ausschluss von der TERRE-Plattform zum Hauptgegenstand hatte, von einer innerhalb der Europäischen Kommission nicht zuständigen Stelle erlassen worden war. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Entscheidung vom Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare insgesamt getroffen werden müssen, da sie die Prüfung komplexer tatsächlicher Fragen sowie die Ausübung von Ermessen erforderte. Das Gericht hielt fest, dass betroffene Rechtsträger berechtigterweise erwarten dürfen, dass Entscheidungen dieser Tragweite vom Kollegium als Ganzem beraten und beschlossen werden.
Anschluss an Urteil des Gerichtshofs
Das aktuelle Urteil erging nach Rückweisung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Dieser hatte mit Urteil vom 13. Februar 2025 entschieden, dass der Ausschluss von Swissgrid rechtliche Wirkungen entfaltete und somit gerichtlich überprüfbar ist. Der EuGH hob das frühere Urteil des EuG auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an dieses zurück. Mit Urteil vom 4. Februar 2026 bestätigte das Gericht nun, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission keinen Bestand haben kann.
Bedeutung für Swissgrid und das europäische Verbundnetz
Die Schweiz liegt im Zentrum des europäischen Verbundnetzes. Swissgrid arbeitet seit Jahren eng mit den weiteren europäischen Übertragungsnetzbetreibern zusammen und beteiligte sich an mehreren europäischen Regelenergieaustauschplattformen, an deren Aufbau Swissgrid teilweise massgeblich mitgewirkt hat. Diese Plattformen haben zum Ziel, die Systemsicherheit im Netzbetrieb in Europa durch Schaffung gemeinsamer Regelenergiemärkte zu verbessern. Mit dem Urteil wird die Verpflichtung europäischer Übertragungsnetzbetreiber aufgehoben, Swissgrid von diesen Plattformen auszuschliessen.
Swissgrid kann nun erneut bei der Europäischen Kommission die Teilnahme an den betreffenden Plattformen beantragen. Mit einem Stromabkommen wären Swissgrid und die Schweizer Anbieter von Regelenergie teilnahmeberechtigt und die Rechtsstreitigkeit gegenstandslos.