| Medienmitteilung

380-Kilovolt-Leitung Niederwil – Obfelden: Information an lokale Behörden und Verbände

Der Bundesrat hat am 31. August 2016 das Planungsgebiet für die neue 380-kV-Leitung von Niederwil (AG) nach Obfelden (ZH) festgesetzt. Innerhalb des Planungsgebiets hat Swissgrid mögliche Planungskorridore für Freileitungs- und Kabelvarianten ausgearbeitet. Bevor die vom Bundesamt für Energie eingesetzte Begleitgruppe die Korridore bewerten wird, führen die Kantone Aargau, Zürich sowie Swissgrid am 16. Februar 2017 eine Informationsveranstaltung für die lokalen Behörden und Verbände durch, um ihnen die evaluierten Korridorvarianten vorzustellen.

Das Projekt sieht den Ausbau bzw. den Ersatz der bestehenden, rund 17 Kilometer langen 220-kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Niederwil (AG) und dem Unterwerk Obfelden (ZH) durch eine 380-kV-Leitung vor. Die projektierte Leitung ist Teil des Netzbauprogrammes von Beznau bis Mettlen und sorgt dafür, auf regionaler Ebene die Energieversorgung der Verbraucherzentren in den Regionen Aargau West, Zürich Nord, linkes Zürichseeufer und Zug nachhaltig zu verbessern und zu sichern.

Einbezug der lokalen Behörden und Verbände

Bevor die vom Bundesamt für Energie eingesetzte Begleitgruppe bestehend aus Vertreter/innen aus Bund, kantonalen Behörden und Umweltverbänden die Korridorvarianten bewerten wird, beziehen die Kantone Aargau, Zürich sowie Swissgrid die betroffenen lokalen Behörden und Verbände mit ein. Am 16. Februar 2017 findet zu diesem Zweck eine Informationsveranstaltung in Bremgarten statt, wo die betroffenen Gemeinden, Umweltverbände, Regionalplanungsverbände und der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR) eingeladen sind. An der Veranstaltung werden den Teilnehmern die möglichen Planungskorridore für die technischen Varianten des Erdkabels, Freileitung oder Teilverkabelung vorgestellt. Zudem wird das weitere Vorgehen im Sachplan- und Richtplanverfahren erläutert. Den Teilnehmern wird im Anschluss eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um ihre Stellungnahme abzugeben. Damit wird das Ziel verfolgt, durch einen frühen Einbezug der lokalen Behörden, Verbände und Interessengruppen einen möglichst breiten Konsens zu erreichen, um grösstmögliche Verfahrenssicherheit im späteren Plangenehmigungsverfahren zu erhalten.

Vor der öffentlichen Anhörung des von der Begleitgruppe vorgeschlagenen Planungskorridors werden das Bundesamt für Energie, die Kantone Aargau und Zürich und Swissgrid anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung im nächsten Jahr wiederum über das Leitungsprojekt Niederwil – Obfelden informieren und für Fragen der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Das Sachplanverfahren des Bundes

Das Sachplanverfahren des Bundes dient der planerischen Abstimmung von Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Massgebliche Änderungen am Übertragungsnetz von Swissgrid werden mit Hilfe dieses Verfahrens geplant. Das Sachplanverfahren für Übertragungsleitungen sieht für komplexe Leitungsprojekte neu ein zweistufiges Vorgehen vor: In einem ersten Schritt wird das Planungsgebiet festgelegt, innerhalb dessen in einem zweiten Schritt verschiedene Korridorvarianten für den Leitungsverlauf geprüft werden. Das Bundesamt für Energie setzt eine Begleitgruppe zusammen, welche bei der Definition der Planungsgebiete wie auch bei der Definition des Planungskorridors beratend zur Seite steht und Empfehlungen abgibt. Während der Diskussionen zum Planungskorridor kommt auch das «Bewertungsschema für Übertragungsleitungen» des Bundes zur Anwendung. Das Bewertungsschema ist ein wichtiges Werkzeug für die Interessenauslegung und dient dazu, unter Abwägung aller relevanten Aspekte – Technik und Betrieb, Raumentwicklung, Umweltschonung und Wirtschaftlichkeit – die verschiedenen möglichen Planungskorridore für die Detailplanung des Projektes als Kabel- oder als Freileitung zu untersuchen. Innerhalb des vom Bundesrat festgesetzten Planungskorridors wird Swissgrid anschliessend die konkrete Leitungsführung für das Detailprojekt ausarbeiten und das Plangenehmigungsgesuch einreichen.


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