| Medienmitteilung

Die Beschaffung der Wasserkraftreserve für kommenden Winter ist erfolgt

Gemäss Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV) hat Swissgrid heute im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Wasserkraftreserve für den kommenden Winter beschafft. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Angebote geprüft und die Zuschläge freigegeben. Es wurde eine Gesamtenergiemenge von 400 GWh zu einem Durchschnittspreis von 739.97 Euro/MWh beschafft. Die Wasserkraftreserve ist Teil der Massnahmen, die der Bundesrat zur Stärkung der Versorgungssicherheit beschlossen hat. Sie soll gemäss Eckwerten der ElCom eine Energiemenge von 500 GWh mit einer Toleranz von plus/minus 166 GWh umfassen, vom 1. Dezember 2022 bis zum 15. Mai 2023 vorgehalten und nur im Bedarfsfall abgerufen werden.

Gemäss Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV) hat Swissgrid die von der ElCom vorgegebene Energiemenge im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens beschafft und dabei alle Betreiber von Speicherwasserkraftwerken, die in die Schweizer Regelzone einspeisen und in der Lage sind, ein den Eckwerten entsprechendes Produkt anzubieten, zur Teilnahme zugelassen.

An der Ausschreibung haben sich 14 Speicherkraftwerksbetreiber beteiligt und eine Gesamtenergiemenge von 672 GWh angeboten. Die eingegangenen Angebote wurden der ElCom vorgelegt. Nach Prüfung der Gebote durch die ElCom wurden die freigegebenen Zuschläge erteilt. Es wurde eine Gesamtmenge von 400 GWh zu einem Durchschnittspreis von 739.97 Euro/MWh beschafft.

Kosten der Vorhaltung und des Abrufs der Wasserkraftreserve

Die Wasserkraftreserve stellt eine Art Versicherung dar, die entsprechende Kostenfolgen hat. Die Kosten für die Reservierung des Wassers («Vorhalteentgelte») werden über einen separaten Tarif von Swissgrid finanziert. Somit werden sie von allen Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen. Da die Tarife von Swissgrid für das Jahr 2023 bereits vor Einführung der Wasserkraftreserve im März 2022 publiziert wurden, wird der neue Tarif erstmals 2024 zur Anwendung kommen. Es ist davon auszugehen, dass die Tarife von Swissgrid dadurch ansteigen werden.

Die Kosten für einen allfälligen Abruf der Wasserkraftreserve tragen die abrufenden Marktakteure (Bilanzgruppen).

Prozess zur Vorhaltung und zum Abruf der Wasserkraftreserve

Die Wasserkraftreserve sieht vor, dass Speicherkraftwerke gegen Entgelt eine bestimmte Energiemenge zurückbehalten müssen, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn das Angebot am Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Der Marktakteur (Bilanzgruppe), dessen Nachfrage nicht gedeckt werden kann, meldet seinen Bedarf der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Diese ruft bei den Reserveanbietern die notwendige Reserveenergie ab.

Swissgrid übernimmt zusätzliche Aufgabe

In der Verordnung hat der Bundesrat Swissgrid die operative Abwicklung der Wasserkraftreserve übertragen. Swissgrid übernimmt damit eine zusätzliche Aufgabe, die über ihren bisherigen gesetzlichen Auftrag hinausgeht. Konkret stellt Swissgrid die personellen Ressourcen und die IT-Systeme für die Abwicklung der Auktion und der Abrufe zur Verfügung. Swissgrid definiert zudem sämtliche Prozesse, führt die Auktionen und die Abrufe durch und stellt die finanzielle Abrechnung und Weiterverrechnung sicher.


Wasserkraftreserve als Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Im Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) enthaltene Wasserkraftreserve auf dem Verordnungsweg vorzuziehen, um die Versorgungssicherheit bereits für den kommenden Winter 2022/2023 zu stärken. Er hat die Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV) am 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Am 3. Oktober 2022 hat die ElCom die Eckwerte für die Errichtung einer Wasserkraftreserve im hydrologischen Jahr 2022/2023 formell erlassen und publiziert.


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