- Die Tarife zur Kernaufgabe von Swissgrid sinken
- Wirksame Massnahmen bei Engpassmanagement und Systemdienstleistungen
- Stromreserve wird günstiger, solidarisierte Kosten steigen
Das Stromsystem in der Schweiz befindet sich im grössten Wandel seiner Geschichte. Das Stromnetz muss Schritt halten. Mit den Tarifen für das Übertragungsnetz finanziert Swissgrid nicht nur den sicheren Betrieb, sondern auch die Modernisierung und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes. Damit leistet Swissgrid einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung in der Schweiz.
Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen im Jahr 2027 weniger für die Leistungen von Swissgrid. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt (Verbrauch von 4500 Kilowattstunden pro Jahr) muss mit rund 54 Franken rechnen (2026: 64 Franken), was rund 4,5 Prozent der gesamten erwarteten Stromkosten des Haushalts entspricht. Unternehmen, die jährlich 90 000 Kilowattstunden verbrauchen, profitieren dadurch von einer Kostenreduktion von 15,6 Prozent und zahlen nur noch 1086 Franken (2026: 1286 Franken).
Die Erlöse aus der Versteigerung der Grenzkapazitäten setzt Swissgrid weiterhin zu 35 Prozent tarifsenkend ein. Dies gemäss entsprechendem Entscheid der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom.
Umfangreiche Massnahmen für deutlich tiefere Tarife
Dank wirkungsvoller Massnahmen in den Bereichen Engpassmanagement und Systemdienstleistungen gehen die Kosten und damit auch die Tarife von Swissgrid zurück.
Beim Tarif Netznutzung senkte Swissgrid die Kosten beispielsweise dank dem Einsatz von Dynamic Line Rating. Dabei handelt es sich um ein Überwachungssystem, das die Belastbarkeit von Stromleitungen abhängig von den Wetterbedingungen in Echtzeit ermittelt. Swissgrid passt die Kapazität der Leitungen dynamisch an und nutzt das bestehende Netz optimiert. Dies ist ein wichtiger Baustein, um Engpässe und damit den Einsatz von kostspieligen Eingriffen in den Kraftwerksbetrieb zu vermeiden.
Im Bereich Systemdienstleistungen (SDL) zeigen die Massnahmen der letzten Jahre zur Effizienzsteigerung ebenfalls Wirkung: So wurde etwa die Teilnahme für neue Akteure wie Batteriespeicher oder gebündelte kleinere Anlagen am SDL-Markt erleichtert. Dies vergrössert das Angebot für die Vorhaltung von Regelleistung und dämpft die Kosten. Die Kosten für den Einsatz von Regelenergie werden hingegen nicht den Stromkonsumentinnen und -konsumenten über einen Swissgrid Tarif verrechnet, sondern direkt jenen Bilanzgruppen, welche die Unausgeglichenheiten im Netz verursachen.
Im Bereich Netznutzung sinkt der Arbeitstarif von 0.10 Rappen auf 0.09 Rappen pro Kilowattstunde. Für allgemeine Systemdienstleistungen berechnet Swissgrid nächstes Jahr 0.19 Rappen pro Kilowattstunde (2026: 0.27 Rappen), für die Wirkverluste 0.08 Rappen pro Kilowattstunde (2026: 0.20 Rappen). Im Bereich der Spannungshaltung (Blindenergie) berechnet Swissgrid neu 1.62 Rappen pro Kilovarstunde (2026: 1.81 Rappen).
Tieferer Tarif für Stromreserve
Ebenfalls rückläufig ist der Tarif für die Stromreserve. Die erwarteten Kosten für die neuen Reservekraftwerke werden zukünftig zu einem Anstieg dieses Tarifs führen. Die Stromreserve (Reservekraftwerke, Notstromgruppen, Wasserkraftreserve) liegt in der Verantwortung des Bundes. Die Kosten werden aber über Swissgrid an die Stromkonsumentinnen und -konsumenten verrechnet. Der Tarif für die Stromreserve liegt 2027 bei 0.17 Rappen pro Kilowattstunde (2026: 0.41 Rappen). Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt bezahlt damit für die Stromreserve rund 8 Franken pro Jahr (2026: 18 Franken).
Tarif für solidarisierte Kosten steigt
Der einzige Tarif, der im Jahr 2027 steigen wird, ist der Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Damit werden weitere, nicht von Swissgrid verursachte, Kosten verrechnet. Konkret geht es hier um die Kosten für Netzverstärkungen in den Verteilnetzen sowie die Entlastung der Schweizer Stahl- und Aluminiumindustrie beim Netznutzungsentgelt. Der Tarif für die solidarisierten Kosten beträgt nächstes Jahr 0.19 Rappen pro Kilowattstunde (2026: 0.05 Rappen). Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt bedeutet das Kosten von rund 8 Franken pro Jahr (2026: 2 Franken).