Die Begleitgruppe des BFE empfiehlt dem Bundesrat den in der Karte abgebildeten Korridor. Der von Swissgrid im SÜL-Gesuch vorgeschlagene Arbeitskorridor wurde aufgrund einer Begehung vor Ort und diverser Fachgespräche optimiert.
Herausforderung lange Erdkabel
Diese Korridorvariante bringt jedoch, aufgrund des 12 Kilometer langen Kabelabschnitts in einem Tunnel, auch Herausforderungen mit sich. Der Neubau von Erdkabeln ist im Schweizer Übertragungsnetz nur noch in sehr beschränktem Ausmass möglich. Dies zeigt die Kabelstudie Schweiz, die Swissgrid erarbeitet hat. Grund dafür sind die physikalischen Eigenschaften von Erdkabeln, die den stabilen Netzbetrieb und das Beheben von Störungen deutlich erschweren. Eine unkontrollierte Erhöhung des Erdkabelanteils im Höchstspannungsnetz hat negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Schweiz. Bei künftigen Netzprojekten soll deshalb aus einer gesamtheitlichen Perspektive abgewogen werden, ob ein Erdkabel gebaut werden kann. Mehr zur Kabelstudie erfahren Sie in unserem Blogbeitrag «Wenn die Physik der Technik Grenzen setzt».
Sondierbohrungen liefern wertvolle Erkenntnisse
Die Moorlandschaft am Glaubenberg ist streng geschützt – dort dürfen weder Strommasten gebaut noch Kabel im offenen Grabenbau verlegt werden. Deshalb ist für die Leitungsführung nur ein Tunnel mit Erdkabeln möglich. Bisher war über die Geologie im Gebiet Glaubenberg nur wenig bekannt. Swissgrid gab frühzeitig Sondierbohrungen in Auftrag. Diese zeigten: Der Tunnel ist machbar, ohne das Moor zu beeinträchtigen. Swissgrid ist zuversichtlich, dass ein Stollen wie geplant umgesetzt werden kann. Mehr zu den Sondierbohrungen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag «Aus gutem Grund».
Enge Verbindung zum Projekt Bickigen – Mettlen
Der nördliche Leitungsabschnitt zwischen den Unterwerken Littau und Mettlen ist nicht Teil dieses Sachplanverfahrens. Er wird im Rahmen des SÜL-Projektes Bickigen – Mettlen überprüft. Mehr dazu auf der Projektseite.
Öffentliche Mitwirkung
Vor der Festsetzung durch den Bundesrat kann im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens jede private Person Stellung zur Empfehlung der Begleitgruppe nehmen.
Die Projektunterlagen liegen ab dem 21. November 2025 in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen für 30 Tage auf. Während dieser Zeit kann jede Privatperson von der öffentlichen Mitwirkung Gebrauch machen und sich an den jeweiligen Wohnkanton wenden:
- Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
Abteilung Kantonsplanung
Nydegggasse 11/13
3011 Bern
kpl.agr@be.ch - Amt für Raumentwicklung und Energie
Abteilung Raumentwicklung
Flüelistrasse 1
6060 Sarnen
mary.sidler@ow.ch - Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Dienststelle Raum und Wirtschaft
Raumentwicklung
Murbacherstrasse 21
6002 Luzern
rawi@lu.ch
Die Projektunterlagen sind zudem auch auf der Website des BFE einsehbar.
Die nächsten Schritte
Voraussichtlich Mitte 2026 setzt der Bundesrat den Korridor für die neue Leitung fest. Im Anschluss erarbeitet Swissgrid das Bauprojekt und reicht das Plangenehmigungsgesuch bei der zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein. Danach folgt erneut eine öffentliche Auflage. Im optimalen Fall und ohne Gerichtsverfahren beginnt Swissgrid im Jahr 2032 mit dem Bau der Leitung, welcher etwa 6 Jahre dauern wird. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 220-kV-Leitung rückgebaut, womit die Siedlungsgebiete sowie die Moorlandschaft Glaubenberg deutlich entlastet werden.
Der folgende Zeitplan basiert auf dem derzeitigen Planungsstand und stellt das bestmögliche Szenario dar, ohne mögliche Gerichtsverfahren zu berücksichtigen.