Projekt
Die heutige Leitung zwischen den Unterwerken Flumenthal und Froloo ist als doppelsträngige 145-kV-Leitung in Betrieb. Sie gehört zum überregionalen Verteilnetz. Die rund 33 Kilometer lange Leitung der IWB muss altershalber ersetzt werden. Gleichzeitig mit diesem Ersatz soll die Betriebsspannung auf dem einen Leitungsstrang auf 220 Kilovolt erhöht werden. Damit gehört die Leitung inskünftig zum Schweizer Übertragungsnetz und wird durch Swissgrid betrieben. Der zweite auf der Leitung mitzuführende Strang mit einer Betriebsspannung von 145 Kilovolt wird – wie bis anhin – auch in Zukunft von den zuständigen Verteilnetzbetreibern betrieben werden.
Die neue Leitung ist Teil des Strategischen Netzes von Swissgrid, welcher damit die Planung obliegt. Die Höchstspannungsleitung zwischen Flumenthal und Froloo gewährleistet die Redundanz der Stromversorgung im Grossraum beider Basel und stärkt damit langfristig die Netzstabilität der ganzen Schweiz.
Deshalb ist dieses Projekt wichtig
Ein zentraler Aspekt dieses Projekts ist die Redundanz der Netze: Das Unterwerk Froloo ist für die Versorgung des Grossraums beider Basel zentral. Heute ist es im Stich an das Übertragungsnetz angeschlossen, also nur über eine einzige Leitung. Wenn diese Leitung ausfällt, fliesst kein Strom mehr zum Unterwerk, was die Versorgung der Region substanziell schwächen würde. Die Verteilung der Stromflüsse auf mehrere Nord-Süd-Achsen statt nur auf einige wenige oder gar eine einzige, wie es hier heute der Fall ist, erhöht die Versorgungssicherheit der Region und langfristig die Netzstabilität der ganzen Schweiz.
Das Planungsgebiet
Anfang April 2022 hat Swissgrid das Gesuch zum Start des Sachplanverfahrens beim Bundesamt für Energie eingereicht. Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen.
Das Planungsgebiet verläuft von Flumenthal (SO) Richtung Norden über die Bergzüge Weissenstein und Schelten zum Laufenbecken bis ins Unterwerk in Brislach (Bezirk Laufen, BL), welches an die neue Leitung angebunden wird. Vom Unterwerk in Brislach führt es via Blauen-Gebirgskette weiter bis nach Therwil (BL), der Standortgemeinde des Unterwerks Froloo.
Innerhalb dieses Planungsgebiets erarbeitete Swissgrid verschiedene Arbeitskorridore.
Korridorempfehlung der Begleitgruppe
Eine vom BFE eingesetzte Begleitgruppe aus verschiedenen Fachexpertinnen und Fachexperten beurteilte im Rahmen des SÜL die von Swissgrid erarbeiteten Varianten für den Planungskorridor. Innerhalb des Planungsgebietes wurden drei Korridore vertieft geprüft: ein Freileitungskorridor, ein Teilverkabelungskorridor sowie ein Totalverkabelungskorridor. Die Begleitgruppe empfiehlt den Korridor Freileitung.
- Korridor Freileitung
Der Freileitungskorridor ist der zur Festsetzung gewählte Korridor. Er ist so geplant, dass die im Raum befindlichen Ortschaften möglichst wenig tangiert und ihre Siedlungsgebiete gemieden werden. Im Rahmen der weiteren Planung wird auf eine möglichst landschaftsschonende Leitungsführung unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes sowie der Interessen der Raumentwicklung zu achten sein. Da die teilweise nahe an den Dörfern verlaufende bestehende 145-kV-Leitung zurückgebaut wird, kann das Siedlungsgebiet, insbesondere am Jurasüdfuss sowie im Laufener Becken, erheblich entlastet und dadurch aufgewertet werden.
- Korridor Teilverkabelung
Beim Teilverkabelungskorridor wurde eine Kabelleitung vom UW Froloo bis ins Gebiet Rütene bei Ettingen vorgeschlagen. Anschliessend wäre die Leitung im Wesentlichen auf dem heute vorgesehenen Trassee als Freileitung bis ins UW Flumenthal weitergeführt worden. Dieser Lösungsansatz musste verworfen werden, da mit dem hierfür notwendigen Kabelrohrblock zu stark in ökologisch und landwirtschaftlich wertvollen Boden hätte eingegriffen werden müssen. Diese Nachteile wären vergleichsweise geringen Vorteilen hinsichtlich des Landschaftsschutzes gegenübergestanden.
- Korridor Totalverkabelung
Ebenfalls untersucht wurde ein Korridor für eine vollständige Verkabelung der Leitung zwischen den Unterwerken. Dieser hätte eine Kabelleitung von Unterwerk zu Unterwerk vorgesehen. Auch diese Lösung konnte nicht weiterverfolgt werden. Die Eingriffe in den Boden, welche mit dem Bau von Rohrblöcken sowie bergmännisch auszubrechenden Stollen einhergehen würden, wären insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes ausgesprochen problematisch gewesen. Hinzu kam, dass die sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene geschützten Objekte, wie beispielsweise die historischen Verkehrswege, mit einer geschickten Leitungsführung auch ohne Verkabelung der Leitung weitgehend geschont werden können. Somit erschien eine Kabelleitung auch hinsichtlich des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes nicht als zwingend erforderlich. Zudem sprachen schwergewichtige technische Aspekte gegen eine Verkabelung der Leitung. Letztlich wäre eine Kabelleitung deutlich teurer als eine Freileitung.
Die Begleitgruppe des BFE empfiehlt dem Bundesrat den in der Karte abgebildeten Korridor Freileitung. Der von Swissgrid im SÜL-Gesuch vorgeschlagene Arbeitskorridor wurde aufgrund einer Begehung vor Ort und diverser Fachgespräche optimiert.
Technische Herausforderung von Kabeln
Gemäss neueren Untersuchungen sind gegen lange Verkabelungsabschnitte im Höchstspannungsnetz aus netztechnischen und -betrieblichen Gründen grundsätzliche erhebliche Vorbehalte anzubringen. Zum einen machen lange Kabelleitungen unerwünschte Blindleistungskompensationen notwendig. Zum andern können derartige Kabelanlagen Resonanzen generieren, welche den stabilen Netzbetrieb stören oder gar ernsthaft gefährden können. Weiter sind Kabelleitungen im Höchstspannungsnetz auch hinsichtlich der sogenannten Schwarzstartfähigkeit – also der Fähigkeit, das Netz aus dem abgeschalteten Zustand autonom wieder hochfahren zu können – hinderlich. Mit zunehmender Verkabelungsdichte im Höchstspannungsnetz steigen für Swissgrid die betrieblichen Risiken, sodass Kabelleitungen im Übertragungsnetz inskünftig nur noch dort vorgesehen werden können, wo sie absolut notwendig sind. Eine solche Notwendigkeit ist im Projekt Flumenthal – Froloo klar nicht gegeben.
Öffentliche Mitwirkung
Vor der Festsetzung durch den Bundesrat kann jede private Person im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens Stellung zur Empfehlung der Begleitgruppe nehmen.
Die Projektunterlagen liegen ab dem 2. Mai 2025 in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen für 30 Tage auf. Während dieser Zeit kann jede Privatperson von der öffentlichen Mitwirkung Gebrauch machen und sich an den jeweiligen Wohnkanton wenden:
- Amt für Raumplanung des Kantons Basel-Landschaft
Kreuzbodenweg 2
4410 Liestal
raumplanung@bl.ch
- Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
Abteilung Kantonsplanung
Nydegggasse 11/13
3011 Bern
kpl.agr@be.ch
- Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn
Werkhofstrasse 59
4509 Solothurn
arp@bd.so.ch
Die Projektunterlagen sind während der oben genannten Auflagefrist zudem auch auf der Website des BFE einsehbar.
Die nächsten Schritte
Voraussichtlich Ende 2025 setzt der Bundesrat den Korridor für die neue 220-kV-Leitung fest. Im Anschluss erarbeitet Swissgrid das Bauprojekt und reicht das Plangenehmigungsgesuch bei der zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein. Danach folgt erneut eine öffentliche Auflage. Im optimalen Fall und ohne Gerichtsverfahren beginnt Swissgrid im Jahr 2030 mit dem Bau der Leitung, welcher etwa zwei Jahre dauern wird. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 145-kV-Leitung von IWB rückgebaut.
Der folgende Zeitplan basiert auf dem derzeitigen Planungsstand und stellt das bestmögliche Szenario dar, ohne mögliche Gerichtsverfahren zu berücksichtigen.
Rückbau der alten Leitung
Die bestehende 145-kV-Leitung verläuft teilweise nahe an den Dörfern. Swissgrid achtet bei der Planung der neuen 220-kV-Leitung auf eine möglichst landschafts- und siedlungsschonende Leitungsführung. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 145-kV-Leitung zurückgebaut. Dies entlastet die Siedlungsgebiete, insbesondere am Jurasüdfuss sowie im Laufener Becken, erheblich.