Voraussetzungen für einen Netzanschluss an das Schweizer Übertragungsnetz
Damit eine Anlage direkt an das Schweizer Übertragungsnetz angeschlossen werden kann, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Anschluss von Batteriespeichern
Im Zuge der Transformation des Energiesystems gewinnt Flexibilität im Übertragungsnetz an Bedeutung. Entsprechend spielt der Anschluss von Batteriespeichern und anderen Energiespeichersystemen eine zentrale Rolle.
Mit Ihrem Speichersystem können Sie Systemdienstleistungen erbringen und damit zur Stabilität und Effizienz des Stromnetzes beitragen, sowie gleichzeitig von marktbasierten Ausschreibungen profitieren. Um an den Ausschreibungen teilzunehmen, müssen Sie Ihre Anlage präqualifizieren lassen.
Geschätzte Dauer bis zur Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme eines Anschlusses dauert aus heutiger Erfahrung zwischen 3-10 Jahren nach Eingang des Gesuchs. Die benötigte Bauzeit wird insbesondere durch Landerwerb, Bewilligungen, Lieferzeiten der zu beschaffenden elektrischen Komponenten und Kapazitäten der Ausführungsarbeiten bestimmt.
Kapazitätskarte
Um den Anschlussprozess effizienter zu gestalten und Projektanten zu unterstützen, hat Swissgrid eine Karte entwickelt. Diese zeigt indikativ, in welchen Unterwerken Kapazitäten verfügbar sind. Da sich die Kapazitäten im Verlauf des Netzausbaus verändern, werden unterschiedliche Zeithorizonte dargestellt.
Hinweis: Die in der Kapazitätskarte dargestellten Anschlusskapazitäten dienen ausschliesslich als Orientierungswerte. Sie sind indikativ und stehen unter dem Vorbehalt einer konkreten Einzelfallprüfung auf Basis der jeweils aktuellen Annahmen und verfügbaren Informationen. Aus den Angaben der Kapazitätskarte können keine Ansprüche auf einen Netzanschluss oder Netzzugang abgeleitet werden. Zudem führt Swissgrid eine Antragspauschale im Sinne einer Gebühr für neue Netzanschlussgesuche ab 1. Juni 2026 ein, welche für Anschlussgesuche für Grossbatterien, Rechenzentren und Kraftwerke am Übertragungsnetz gilt.
Antragspauschale
Ab 1. Juni 2026 erhebt Swissgrid gegenüber Gesuchstellenden eine Antragspauschale zur Deckung der bei Swissgrid entstehenden Bearbeitungskosten. Ausgenommen sind Anschlussgesuche, die ausschliesslich für das Verteilnetz gestellt werden. Die Pauschale wird ab Einreichung des Gesuchs durch Swissgrid in Rechnung gestellt. Das Gesuch gilt erst mit Bezahlung der Pauschale sowie bei Vorliegen sämtlicher Informationen gemäss Gesuchsformular als eingegangen. Die Antragspauschale wird nicht erstattet.
Einreichen eines Netzanschlussgesuchs
Erfüllt Ihr Projekt die Voraussetzungen für einen Netzanschluss an das Schweizer Übertragungsnetz, können Sie bei Swissgrid ein Netzanschlussgesuch einreichen. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular an netzanschluss@swissgrid.ch.
Das Gesuch gilt erst mit Bezahlung der Antragspauschale (siehe oben) sowie bei Vorliegen sämtlicher Informationen gemäss Gesuchsformular als eingegangen.