Anlage ans Übertragungsnetz anschliessen

In der Schweiz existieren mehrere Netzebenen mit verschiedenen Spannungsniveaus und Verantwortlichkeiten. Swissgrid ist die Eigentümerin und Betreiberin der höchsten Spannungsebene, dem sogenannten Übertragungsnetz (Netzebene NE1). Dieses dient in erster Linie dem Transport grosser Energiemengen über lange Distanzen, zur Versorgung von unterliegenden Netzebenen, den Verteilnetzen und zum Abtransport der Produktion grosser Kraftwerke.

Voraussetzungen für einen Netzanschluss an das Schweizer Übertragungsnetz

Damit eine Anlage direkt an das Schweizer Übertragungsnetz angeschlossen werden kann, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die minimale Anschlussleistung von Anlagen (Ein- oder Ausspeisung) am Schweizer Übertragungsnetz beträgt:
  • 150 MVA auf der 220-kV-Netzebene
  • 300 MVA auf der 380-kV-Netzebene
Für eine Anschlussleistung unter 150 MVA ist der lokale Verteilnetzbetreiber zuständig und direkt anzufragen.
Die folgenden Anforderungen sind zwingend einzuhalten. Bitte studieren Sie diese, bevor Sie Ihr Netzanschlussgesuch einreichen:
Für die Planung und Kostenschätzung eines Anschlusses ist Swissgrid auf möglichst genaue Angaben des vorgesehenen Standortes der anzuschliessenden Anlagen angewiesen. Ein Standort in der Nähe eines bestehenden Swissgrid Unterwerks ist von Vorteil (siehe Netzkarte).
Swissgrid benötigt eine Bestätigung im Gesuchsformular, dass der Betrieb der anzuschliessenden Anlagen am geplanten Standort zonenkonform möglich ist.
Am vorgesehenen Standort müssen die sicherheitstechnischen Bedingungen der elektrischen Anlagen von Swissgrid und/oder Partneranlagen gewährleistet sein (z.B. Abstände gemäss der «Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV)»).
Ein Netzanschlusstransformator bildet das Anschlusselement der anzuschliessenden Anlagen an das Übertragungsnetz. Der Netzanschlusstransformator und alle dahinter angeschlossenen Anlagen stehen im Eigentum des Netzanschlussnehmers. Sie sind durch den Netzanschlussnehmer zu beschaffen, zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten und stehen auf dem Grundstück oder Baurecht des Netzanschlussnehmers.
Die Kosten für den Bau des Anschlusses werden gemäss den Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss an das Schweizer Übertragungsnetz ABNA getragen. Swissgrid erhebt vom Netzanschlussnehmer einen Netzanschlussbeitrag. Die Netzanschlussanlagen auf Übertragungsnetzebene stehen im Eigentum von Swissgrid und werden durch Swissgrid beschafft, erstellt, betrieben und unterhalten.
Swissgrid kann vom Netzanschlussnehmer eine finanzielle Garantie darüber einfordern, dass die im Zusammenhang mit dem Netzanschluss entstehenden Kosten getragen werden können.
Für den Betrieb seiner Anlagen muss der Netzanschlussnehmer einen Betreiber mit den notwendigen Qualifikationen beauftragen. Siehe Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss an das Schweizer Übertragungsnetz (ABNA).
Swissgrid ist nicht Energielieferantin bzw. -abnehmerin (ausser für Systemdienstleistungen, mittels separater Vereinbarung). Der Netzanschlussnehmer muss mit einem Lieferanten bzw. Abnehmer eine Liefer- bzw. Abnahmevereinbarung abschliessen. Der Energieaustausch erfolgt in dessen Bilanzkreis auf der NE1.

Anschluss von Batteriespeichern

Im Zuge der Transformation des Energiesystems gewinnt Flexibilität im Übertragungsnetz an Bedeutung. Entsprechend spielt der Anschluss von Batteriespeichern und anderen Energiespeichersystemen eine zentrale Rolle.

Mit Ihrem Speichersystem können Sie Systemdienstleistungen erbringen und damit zur Stabilität und Effizienz des Stromnetzes beitragen, sowie gleichzeitig von marktbasierten Ausschreibungen profitieren. Um an den Ausschreibungen teilzunehmen, müssen Sie Ihre Anlage präqualifizieren lassen.


Geschätzte Dauer bis zur Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme eines Anschlusses dauert aus heutiger Erfahrung zwischen 3-10 Jahren nach Eingang des Gesuchs. Die benötigte Bauzeit wird insbesondere durch Landerwerb, Bewilligungen, Lieferzeiten der zu beschaffenden elektrischen Komponenten und Kapazitäten der Ausführungsarbeiten bestimmt.


Einreichen eines Netzanschlussgesuchs

Erfüllt Ihr Projekt die Voraussetzungen für einen Netzanschluss an das Schweizer Übertragungsnetz, können Sie bei Swissgrid ein Netzanschlussgesuch einreichen. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular an netzanschluss@swissgrid.ch.


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