Unterwerk Mühleberg


Stromnetze und generell jede grosse Infrastruktur scheinen im Widerspruch zur Umwelt zu stehen. Optische Auswirkungen auf die Landschaft, elektromagnetische Felder, Lärm und bedrohte Lebensräume sind die häufigsten Bedenken der Bevölkerung. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass die Umwelt bei jedem Bauprojekt, sei es der Um- oder Neubau von Leitungen oder Unterwerken, in der Planung wie auch in der Ausführung berücksichtigt wird. In dieser Blogserie wagen wir einen Blick auf die Umweltmassnahmen bei den Swissgrid Bauprojekten. Den Aufschlag machen wir heute mit der Theorie.

Eine wichtige Prüfung

Alle Swissgrid Projekte werden von einem Umweltverträglichkeitsbericht begleitet. Dieser Bericht ist Bestandteil des Dossiers zum Baugesuch und wird jeweils von internen und externen Umweltfachleuten erstellt. Es handelt sich dabei aber nicht etwa um einen One-Pager, damit der Sache Genüge getan ist. Nein, die Berichte umfassen nicht selten mehr als 100 Seiten. Nichts wird dem Zufall überlassen. Das gesamte Bauvorhaben sowie die damit verbundene Logistik wird darin bewertet und Massnahmen festgelegt, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern. Dabei steht die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung stets im Fokus.

Umweltverträglichkeitsberichte umfassen nicht selten mehr als 100 Seiten. Nichts wird dem Zufall überlassen.

 
Gemeinsam mit dem Baugesuch wird der Umweltverträglichkeitsbericht den zuständigen Behörden vorgelegt. Für die Umweltmassnahmen bei den Projekten von Swissgrid sind das der zuständige Kanton sowie das Bundesamt für Umwelt. Beide können zu den definierten Massnahmen Stellung nehmen, Änderungen beantragen oder zusätzliche Auflagen machen. Dieser Prozess nennt sich Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei der öffentlichen Auflage des gesamten Baugesuchs haben die direktbetroffene Bevölkerung, Umweltverbände sowie die Gemeinde nochmals die Möglichkeit gegen den Umweltverträglichkeitsbericht Einsprache zu nehmen.

Vorbeugen ist besser als heilen

Die Massnahmen im Umweltverträglichkeitsbericht sind nach dem Grundsatz «Vorbeugen ist besser als heilen» priorisiert. Das bedeutet, dass bei den Projekten zunächst versucht wird, den Einfluss auf die Umwelt zu vermeiden respektive die Natur vor dem Einfluss des Bauprojekts zu schützen. Eine Schutzmassnahme kann beispielsweise die Abdeckung einer Grünfläche sein, damit diese vom Bau unberührt bleibt. Sind Eingriffe notwendig, welche die Umwelt temporär verletzen, dann kommen Wiederherstellungsmassnahmen zum Zug. Sie besagen, dass diese Eingriffe in gleicher Art, in gleicher Funktion und im gleichen Umfang am selben Ort behoben werden müssen. Wird für die Bauphase beispielsweise eine Baupiste auf einer Wiese gebaut, muss diese Wiese nach dem Bau wiederhergestellt werden.

Bei Projekten wird versucht, den Einfluss auf die Umwelt zu vermeiden respektive die Natur vor dem Einfluss des Bauprojekts zu schützen.

 
Beim Bau einer Leitung oder eines Unterwerks wird die Umwelt trotz aller Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen langfristig beeinflusst. Mindestens die Fläche des neuen Unterwerks oder der Masten gehen verloren. In der Schweiz müssen unvermeidbare Eingriffe in Belange des Natur- und Heimatschutzes beim Bau von Unterwerken und Leitungen kompensiert werden. In diesem Fall werden sogenannte Ersatzmassnahmen definiert. Ersatzmassnahmen werden nur dort eingesetzt, wo weder Schutz- noch Wiederherstellungsmassnahmen möglich sind. Wenn Swissgrid unter einer neuen Leitung dauerhaft ausholzen muss, wird beispielsweise der Wald an einer anderen Stelle aufgeforstet. Oder wenn ein Unterwerk um eine Schaltfläche vergrössert wird, werden in der Region sonst wo Kulturlandschaften in gleicher Grösse aufgewertet. Ziel dieser Ersatzmassnahmen ist, die regionale, ökologische Gesamtbilanz wiederherzustellen.



Autoren

Stephanie Bos
Stephanie Bos

Communication Manager

Alessandro Cameroni
Alessandro Cameroni

Public Affairs Manager


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