Projekt
Ausgangslage
Die 53 Kilometer lange 220-Kilovolt-Leitung zwischen den Unterwerken Bickigen (Gemeinde Wynigen, BE) und Mettlen (Gemeinde Eschenbach, LU) ist die älteste Leitung im Schweizer Übertragungsnetz. Sie wurde 1928 als 132-kV-Leitung gebaut und im Jahr 1951 für den Betrieb mit 220 Kilovolt ertüchtigt. Nun muss die Leitung erneuert werden. Dies zeigt eine umfangreiche Zustandsermittlung, bei welcher alle 178 Strommasten und ihre Betonfundamente, Isolatoren und Leiterseile analysiert und dokumentiert wurden.
Swissgrid erneuert die 220-kV-Leitung Bickigen – Mettlen in zwei Etappen:
- Kurzfristige Sanierung der bestehenden Leitung: Mittels kurzfristiger Sanierungsmassnahmen wird der Betrieb für die nächsten 15 bis 20 Jahre sichergestellt. Im eins-zu-eins-Ersatz werden Isolatoren, Leiterseile und Armaturen an der bestehenden 220-kV-Leitung ersetzt. Das Landschaftsbild wird dabei nicht verändert. Diese Arbeiten finden voraussichtlich zwischen Februar und Oktober 2026 statt.
- Langfristiger Leitungsersatz: Langfristig wird der Ersatz der bestehenden Leitung durch eine neue 220-kV-Leitung geplant; die Spannung wird nicht erhöht. Diese Planung und Ausführung erfolgt im Rahmen eines Sachplanverfahrens (Sachplan Übertragungsleitung, SÜL) und beinhaltet auch die Prüfung einer räumlichen Verlegung der Leitung. Swissgrid hat das entsprechende Gesuch zum Start des SÜL-Prozesses Ende März 2025 beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht.
Warum das Projekt wichtig ist
Swissgrid betreibt das 6700 km lange Höchstspannungsnetz der Schweiz. Sie sorgt dafür, dass der Strom jederzeit sicher, effizient und umweltverträglich dorthin gelangt, wo er gebraucht wird. Damit die Schweiz auch in Zukunft zuverlässig mit Strom versorgt wird, braucht es ein starkes und modernes Netz. Die Leitung zwischen Bickigen (BE) und Mettlen (LU) ist die älteste im Schweizer Höchstspannungsnetz. Sie wurde 1928 gebaut und hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Swissgrid plant deshalb, die Leitung zu erneuern – für eine sichere Stromversorgung im Mittelland und darüber hinaus.
Aktueller Projektstand
Ende März 2025 hat Swissgrid das Gesuch zum Start des Sachplanverfahrens beim Bundesamt für Energie eingereicht. Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen. Das SÜL-Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
- Schritt 1: Zuerst werden Planungsgebiete erarbeitet, also geografische Räume in welchen die neue Leitung gebaut werden soll. Festgesetzt wird das Planungsgebiet durch den Bundesrat.
- Schritt 2: Im Gesuch zum Start des Sachplanverfahrens macht Swissgrid eine Empfehlung für mögliche Arbeitskorridorvarianten innerhalb des festgelegten Planungsgebiets. Bei Korridoren ist immer bereits die Übertragungstechnologie definiert, also ob die Leitung oberirdisch als Freileitung, unterirdisch als Erdkabel oder als Kombination der beiden Technologien geplant wird.
Planungsgebiet erarbeitet
Im Projekt Bickigen – Mettlen war der Spielraum für mehrere Planungsgebiete nicht ausreichend, weshalb Swissgrid in Absprache mit den beteiligten Kantonen Bern und Luzern einen einzigen Vorschlag zum Planungsgebiet erarbeitet hat. Das Planungsgebiet berücksichtigt technische, ökologische und raumplanerische Faktoren. Ziel war es, sensible Gebiete zu umgehen und gleichzeitig alle notwendigen Anschlusspunkte einzubeziehen.
Innerhalb des Planungsgebiets arbeitete Swissgrid mögliche Korridorvarianten für den Verlauf der neuen Leitung aus. Diese sogenannten Arbeitskorridore sind geografische Räume von rund 400 bis 2000 Meter Breite. Sie zeigen, wo die Leitung künftig verlaufen könnte. Welche Variante weiterverfolgt und dem Bundesrat zur Festsetzung vorgelegt wird, entscheidet eine Begleitgruppe unter Führung des Bundesamtes für Energie (BFE) im Rahmen des offiziellen Sachplanverfahrens. Auch die Gemeinden und die Bevölkerung können sich zum Vorhaben äussern und ihre Anliegen einbringen. Alle Informationen zum Sachplanverfahren finden Sie hier.
Die Arbeitskorridore im Überblick
Swissgrid hat das Planungsgebiet für die neue 220-kV-Leitung in drei Abschnitte unterteilt. In jedem Abschnitt wurden mögliche Korridore entwickelt, die nun im Sachplanverfahren geprüft und mit einer Begleitgruppe diskutiert werden. Ziel ist es, das bestmögliche Trassee für die neue Leitung zu finden.
Enge Verbindung zum Projekt Innertkirchen – Mettlen
Im Rahmen des SÜL-Projektes Bickigen – Mettlen wird auch die Leitungsführung der 380-kV-Leitung Innertkirchen–Mettlen auf dem Abschnitt zwischen Mettlen und Hellbühl (Littau) überprüft. Dies, da die beiden Leitungen Innertkirchen – Mettlen und Bickigen – Mettlen westlich von Rothenburg immer näher beieinander und ab Rothenburg gebündelt auf zwei parallelen Trassees bis nach Mettlen verlaufen.
Warum Erdkabel nur punktuell zum Einsatz kommen sollten
Der Neubau von Erdkabeln ist im Schweizer Übertragungsnetz nur noch in sehr beschränktem Ausmass möglich. Dies zeigt die Kabelstudie Schweiz, die Swissgrid erarbeitet hat. Grund dafür sind die physikalischen Eigenschaften von Erdkabeln, die den stabilen Netzbetrieb und das Beheben von Störungen deutlich erschweren. Eine unkontrollierte Erhöhung des Erdkabelanteils im Höchstspannungsnetz hat negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Schweiz. Bei künftigen Netzprojekten soll deshalb aus einer gesamtheitlichen Perspektive abgewogen werden, ob ein Erdkabel gebaut werden kann.
Rückbau der alten Leitung
Das Projekt wird die Siedlungsgebiete entlasten – insbesondere in den Gemeinden Rothenburg und Neuenkirch entsteht so eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation. Die neue Leitung wird mit möglichst grosser Distanz zu den Siedlungsgebieten geplant. Nach Inbetriebnahme der neuen 220-Kilovolt-Leitung wird die heute bestehende Leitung komplett zurückgebaut.
Die nächsten Schritte
Als Nächstes wird eine vom BFE eingesetzte Begleitgruppe die von Swissgrid evaluierten Arbeitskorridore diskutieren und bezüglich der Auswirkungen auf Raum, Umwelt, Technik und Kosten bewerten. Die Empfehlung der Begleitgruppe geht anschliessend in die Ämterkonsultation sowie die öffentliche Mitwirkung. Voraussichtlich bis Mitte 2027 setzt der Bundesrat den Korridor und damit auch die Technologie der neuen Leitung fest. Im Anschluss arbeitet Swissgrid das konkrete Bauprojekt aus und reicht das Plangenehmigungsgesuch bei der zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI), ein. Danach folgt eine öffentliche Auflage des Bauprojekts.
Der folgende Zeitplan basiert auf dem derzeitigen Planungsstand und stellt das bestmögliche Szenario dar, ohne mögliche Gerichtsverfahren zu berücksichtigen.
Öffentliche Informationsveranstaltungen
Swissgrid führt öffentliche Informationsveranstaltungen durch. Erfahren Sie mehr über das Projekt und stellen Sie Ihre Fragen direkt dem Projektteam:
- Montag, 23. Juni 2025 um 18.30 Uhr: Kulturhalle Konstanz, Schulhaus Konstanz, 6023 Rothenburg
- Mittwoch, 25. Juni 2025 um 18.30 Uhr: Restaurant Guter Hirte, Marktgasse 5, 4950 Huttwil