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Netzprojekt Bickigen – Mettlen

Die bestehende 220-Kilovolt-Leitung zwischen den Unterwerken Bickigen (Gemeinde Wynigen, BE) und Mettlen (Gemeinde Eschenbach, LU) hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Swissgrid erneuert die Leitung, um den Bestand dieser wichtigen Transportachse im Schweizer Übertragungsnetz zu sichern und die Regionen Bern und Luzern auch langfristig zuverlässig mit Strom versorgen zu können.

Ihre Ansprechpartnerin für dieses Netzprojekt

Sandra Bläuer

Übersicht


Projekt

Ausgangslage

Die 53 Kilometer lange 220-Kilovolt-Leitung zwischen den Unterwerken Bickigen (Gemeinde Wynigen, BE) und Mettlen (Gemeinde Eschenbach, LU) ist die älteste Leitung im Schweizer Übertragungsnetz. Sie wurde 1928 als 132-kV-Leitung gebaut und im Jahr 1951 für den Betrieb mit 220 Kilovolt ertüchtigt. Nun muss die Leitung erneuert werden. Dies zeigt eine umfangreiche Zustandsermittlung, bei welcher alle 178 Strommasten und ihre Betonfundamente, Isolatoren und Leiterseile analysiert und dokumentiert wurden.

Swissgrid erneuert die 220-kV-Leitung Bickigen – Mettlen in zwei Etappen:

Warum das Projekt wichtig ist

Swissgrid betreibt das 6700 km lange Höchstspannungsnetz der Schweiz. Sie sorgt dafür, dass der Strom jederzeit sicher, effizient und umweltverträglich dorthin gelangt, wo er gebraucht wird. Damit die Schweiz auch in Zukunft zuverlässig mit Strom versorgt wird, braucht es ein starkes und modernes Netz. Die Leitung zwischen Bickigen (BE) und Mettlen (LU) ist die älteste im Schweizer Höchstspannungsnetz. Sie wurde 1928 gebaut und hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Swissgrid plant deshalb, die Leitung zu erneuern – für eine sichere Stromversorgung im Mittelland und darüber hinaus.

Die heutige 220-kV-Leitung bei Menznau

Aktueller Projektstand

Ende März 2025 hat Swissgrid das Gesuch zum Start des Sachplanverfahrens beim Bundesamt für Energie eingereicht. Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen. Das SÜL-Verfahren ist zweistufig aufgebaut:

Planungsgebiet erarbeitet

Im Projekt Bickigen – Mettlen war der Spielraum für mehrere Planungsgebiete nicht ausreichend, weshalb Swissgrid in Absprache mit den beteiligten Kantonen Bern und Luzern einen einzigen Vorschlag zum Planungsgebiet erarbeitet hat. Das Planungsgebiet berücksichtigt technische, ökologische und raumplanerische Faktoren. Ziel war es, sensible Gebiete zu umgehen und gleichzeitig alle notwendigen Anschlusspunkte einzubeziehen.

Innerhalb des Planungsgebiets arbeitete Swissgrid mögliche Korridorvarianten für den Verlauf der neuen Leitung aus. Diese sogenannten Arbeitskorridore sind geografische Räume von rund 400 bis 2000 Meter Breite. Sie zeigen, wo die Leitung künftig verlaufen könnte. Welche Variante weiterverfolgt und dem Bundesrat zur Festsetzung vorgelegt wird, entscheidet eine Begleitgruppe unter Führung des Bundesamtes für Energie (BFE) im Rahmen des offiziellen Sachplanverfahrens. Auch die Gemeinden und die Bevölkerung können sich zum Vorhaben äussern und ihre Anliegen einbringen. Alle Informationen zum Sachplanverfahren finden Sie hier.

Die Arbeitskorridore im Überblick

Swissgrid hat das Planungsgebiet für die neue 220-kV-Leitung in drei Abschnitte unterteilt. In jedem Abschnitt wurden mögliche Korridore entwickelt, die nun im Sachplanverfahren geprüft und mit einer Begleitgruppe diskutiert werden. Ziel ist es, das bestmögliche Trassee für die neue Leitung zu finden.

Kartenausschnitt mit den von Swissgrid vorgeschlagenen Arbeitskorridoren
Abschnitt 1: Bickigen – Willisau Im Abschnitt Bickigen – Willisau wurden zwei Freileitungskorridore (oberirdische Leitung) vorgeschlagen, die sich in ihrer Lage zur Gemeinde Huttwil unterscheiden – eine verläuft nördlich, die andere südlich daran vorbei.
Abschnitt 2: Willisau – Hellbühl Im Abschnitt Willisau – Hellbühl stehen vier sich teils überlagernde Korridorvarianten für eine Freileitung zur Diskussion. Sie verlaufen entweder nördlich oder südlich an den Gemeinden Menznau, Ruswil und Neuenkirch vorbei.
Abschnitt 3: Hellbühl – Mettlen Im Abschnitt Hellbühl – Mettlen wurden zwei Varianten ausgearbeitet: eine reine Freileitung und eine Kombination aus Freileitung und einem rund drei Kilometer langen Erdkabel (unterirdische Leitung). Sie unterscheiden sich in ihrer Lage zu Rothenburg und Neuenkirch – eine verläuft nördlich der heutigen Leitung, die andere näher an Rothenburg entlang des bestehenden Trassees.

Enge Verbindung zum Projekt Innertkirchen – Mettlen

Im Rahmen des SÜL-Projektes Bickigen – Mettlen wird auch die Leitungsführung der 380-kV-Leitung Innertkirchen–Mettlen auf dem Abschnitt zwischen Mettlen und Hellbühl (Littau) überprüft. Dies, da die beiden Leitungen Innertkirchen – Mettlen und Bickigen – Mettlen westlich von Rothenburg immer näher beieinander und ab Rothenburg gebündelt auf zwei parallelen Trassees bis nach Mettlen verlaufen.

Warum Erdkabel nur punktuell zum Einsatz kommen sollten

Der Neubau von Erdkabeln ist im Schweizer Übertragungsnetz nur noch in sehr beschränktem Ausmass möglich. Dies zeigt die Kabelstudie Schweiz, die Swissgrid erarbeitet hat. Grund dafür sind die physikalischen Eigenschaften von Erdkabeln, die den stabilen Netzbetrieb und das Beheben von Störungen deutlich erschweren. Eine unkontrollierte Erhöhung des Erdkabelanteils im Höchstspannungsnetz hat negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Schweiz. Bei künftigen Netzprojekten soll deshalb aus einer gesamtheitlichen Perspektive abgewogen werden, ob ein Erdkabel gebaut werden kann.

Rückbau der alten Leitung

Das Projekt wird die Siedlungsgebiete entlasten – insbesondere in den Gemeinden Rothenburg und Neuenkirch entsteht so eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation. Die neue Leitung wird mit möglichst grosser Distanz zu den Siedlungsgebieten geplant. Nach Inbetriebnahme der neuen 220-Kilovolt-Leitung wird die heute bestehende Leitung komplett zurückgebaut.

1/4: Visualisierung der Situation in Neuenkirch. Mit dem Rückbau der Leitung entsteht für die Bevölkerung eine deutliche Verbesserung.
2/4: Visualisierung der Situation in Neuenkirch. Mit dem Rückbau der Leitung entsteht für die Bevölkerung eine deutliche Verbesserung.
3/4: Visualisierung der Situation in Neuenkirch. Mit dem Rückbau der Leitung entsteht für die Bevölkerung eine deutliche Verbesserung.
4/4: Visualisierung der Situation in Neuenkirch. Mit dem Rückbau der Leitung entsteht für die Bevölkerung eine deutliche Verbesserung.

Die nächsten Schritte

Als Nächstes wird eine vom BFE eingesetzte Begleitgruppe die von Swissgrid evaluierten Arbeitskorridore diskutieren und bezüglich der Auswirkungen auf Raum, Umwelt, Technik und Kosten bewerten. Die Empfehlung der Begleitgruppe geht anschliessend in die Ämterkonsultation sowie die öffentliche Mitwirkung. Voraussichtlich bis Mitte 2027 setzt der Bundesrat den Korridor und damit auch die Technologie der neuen Leitung fest. Im Anschluss arbeitet Swissgrid das konkrete Bauprojekt aus und reicht das Plangenehmigungsgesuch bei der zuständigen Behörde, dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI), ein. Danach folgt eine öffentliche Auflage des Bauprojekts.

Der folgende Zeitplan basiert auf dem derzeitigen Planungsstand und stellt das bestmögliche Szenario dar, ohne mögliche Gerichtsverfahren zu berücksichtigen.

Start Sachplanverfahren März 2025
Öffentliches Mitwirkungsverfahren Frühling 2026
Bundesratsbeschluss zu Korridor und Technologie Mitte 2027
Ausarbeitung Bauprojekt Mitte 2027 bis Ende 2028
Plangenehmigungsverfahren 2029 bis 2030
Bau der neuen 220-kV-Leitung 2031 bis 2034
Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung 2035

Öffentliche Informationsveranstaltungen

Swissgrid führt öffentliche Informationsveranstaltungen durch. Erfahren Sie mehr über das Projekt und stellen Sie Ihre Fragen direkt dem Projektteam:


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